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Mikrozensus 2026 gestartet

Auch in Karlsruhe werden Haushalte befragt

Luftbild Innenstadt Mitte Luftbild Innenstadt Mitte © Stadt Karlsruhe, Roland Fränkle

Seit Anfang Januar 2026 werden durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg wieder etwa 62.000 Haushalte im Rahmen des Mikrozensus befragt, darunter auch zahlreiche Haushalte in Karlsruhe. Beim Mikrozensus handelt sich um eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung, bei der seit 1957 jedes Jahr ein Prozent der Bevölkerung bundesweit befragt wird. Erhoben werden zum Beispiel demografische Angaben wie der Familienstand, Bildungsabschlüsse und Daten zur Erwerbstätigkeit.

Wohnsituation wird abgefragt

Zudem umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. So wird 2026 nach der Wohnsituation der Menschen gefragt, nach den Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnungen. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.

Die Auswahl der Befragungsbezirke sowie der dort wohnenden Haushalte erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens, wobei die Bezirke in maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung, so dass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen lassen.

Verschiedene Teilnahmemöglichkeiten

Die Haushalte, die zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Es enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierfragebogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. 

Betroffene Haushalte können sich bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 641-2295 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter www.mikrozensus.de abrufbar.

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