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Gewässerschau rund um Reiherbach, Hausschild- und Wehragraben

Maisfeld bei Herbstsonne Maisfeld bei Herbstsonne in der Nähe des Reiherbaches. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe führt am Mittwoch, 19. November 2025, um 9 bis 12 Uhr gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern entlang des Reiherbaches, Hausschild- und Wehragrabens eine Gewässerschau durch. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Treffpunkt ist bei der Reiherbachschließe am Scheibenhardter Weg 1,67 MB (PDF). Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohnerinnen, Anwohner oder Anliegende um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt Gewässer, Frau Heck, Telefon 0721 133-6690, E-Mail: .

Hintergrund

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Karlsruhe ist der Träger der Unterhaltungslast für den Reiherbach, Hausschild- und Wehragraben mit Nebengewässern.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Reiherbaches, Hausschild- und Wehragrabens in Rüppurr aber auch für die Unterlieger geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

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