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Gewässerschau „Halsrücker- und Häuslesgraben“

Morgenstimmung nach Regen am Graben © Forstamt

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Karlsruhe ist der Träger der Unterhaltungslast für den Halsrücker- und Häuslesgraben. Deshalb führt das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe am Mittwoch, 12. November 2025, zwischen 9 und 12 Uhr gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern entlang des Halsrücker- und Häuslesgraben eine Gewässerschau durch. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten.

Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Halsrücker- und Häuslesgrabens in Knielingen aber auch für die Unterlieger geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 12. November 2025 von 9 bis circa 12 Uhr wird der Abschnitt zwischen dem Fischerhaus Knielingen und dem Hauptvorflutkanal beim Klärwerk Karlsruhe besichtigt. Treffpunkt ist beim Fischerhaus Knielingen 2,63 MB (PDF).

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohner sowie Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt Gewässer, Frau Heck, Telefon 0721 133-6690, E-Mail: .

 

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