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Gewässerschau am Malscher Landgraben

Am Mittwoch, 20. November 2024, ab 9 Uhr

Treffpunkt der Gewässerschau am Malscher Landgraben © Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt

Die Stadt Karlsruhe, als Träger der Unterhaltungslast für den Malscher Landgraben, führt am Mittwoch, 20. November 2024, ab 9 Uhr gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern eine Gewässerschau durch. Besichtigt wird der Abschnitt zwischen der Mündung in die Alb und dem Gut Scheibenhardt. Treffpunkt ist in Bulach in der Bannwaldallee, Ecke Landgrabenstraße (siehe Stadtplanausschnitt 1,69 MB (PDF)).

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohner beziehungsweise Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen steht das Tiefbauamt telefonisch unter 0721 133-6697 oder per E-Mail zur Verfügung.

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Für den Gießbach mit seinen Nebengewässern ist die Stadt Karlsruhe der Träger der Unterhaltungslast.

Gewässerschau

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen, wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Malscher Landgrabens geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

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