Die Stadt Karlsruhe, als Träger der Unterhaltungslast für den Malscher Landgraben, führt am Mittwoch, 20. November 2024, ab 9 Uhr gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern eine Gewässerschau durch. Besichtigt wird der Abschnitt zwischen der Mündung in die Alb und dem Gut Scheibenhardt. Treffpunkt ist in Bulach in der Bannwaldallee, Ecke Landgrabenstraße (siehe Stadtplanausschnitt 1,69 MB (PDF)).
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohner beziehungsweise Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen steht das Tiefbauamt telefonisch unter 0721 133-6697 oder per E-Mail gewaesser(at)tba.karlsruhe.de zur Verfügung.
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Für den Gießbach mit seinen Nebengewässern ist die Stadt Karlsruhe der Träger der Unterhaltungslast.