Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Förderung. Karlsruhe setzt dabei auf das Zwei-Säulen-Modell mit gesetzlichen Ganztagsgrundschulen und Halbtagsgrundschulen mit einem modularen System. Von den insgesamt 44 Grundschulen sind bereits 21 Ganztagsgrundschulen, die den Rechtsanspruch erfüllen. Die verbleibenden 23 Halbtagsgrundschulen müssen für die Umsetzung des Anspruchs baulich angepasst werden. Bis alle über ausreichend Mensen und Betreuungsräume verfügen, wird der Ausbau schrittweise erfolgen. Das pädagogische Konzept, das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren entwickelt wurde, setzt auf eine enge Verzahnung von Bildung und Betreuung. Neben Unterricht und Hausaufgabenbetreuung sollen auch spielerische Angebote sowie Bewegungszeiten Bestandteil des Ganztagsbetriebs sein. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Inklusion.
In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses präsentierte das Schul- und Sportamt (SuS) den aktuellen Sachstand zu diesem komplexen Vorhaben, das die städtischen Ämter SuS und Sozial- und Jugendbehörde betrifft. Projektleiterin Daniela Wagner zeigte angesichts der in verschiedenen Workshops erarbeiteten Empfehlungen das „Planungsdilemma“ auf: So ständen sich ein pädagogisch wertvolles Betreuungssetting und eine effiziente Raumauslastung gegenüber. Nicht alle baulichen Maßnahmen können bis zum Schuljahr 2026/2027 abgeschlossen werden, sodass die Ganztagskapazitäten zunächst begrenzt bleiben. Unklar bleibt auch die langfristige Finanzierung sowie die Förderung von Ganztagsangeboten über 2026 hinaus. Man wolle die Umsetzung nicht verschieben, nur weil die 100 Prozent nicht direkt erreichbar seien, unterstützte Bürgermeister Dr. Martin Lenz das bisherige Vorgehen.