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Die Ganztagsgrundschule – Lernen, Entspannen, Spielen

Ganztagsschulen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, auf Kinder und Jugendliche und deren Bedürfnisse, Interessen und Begabungen einzugehen. Gleichzeitig schafft die Ganztagsgrundschule die Voraussetzung für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit und stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicher.

afel mit Text: Ganztag macht Schule - Die Karlsruher Ganztagsgrundschulen

Fragen und Antworten rund um die Ganztagsgrundschule

Für Schülerinnen und Schüler ist die Ganztagsschule ein Lern- und Lebensort, an dem kontinuierlich individuelle Bildung und Förderung möglich ist.

Ganztagsschule verknüpft Bildung, soziales Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung, Hausaufgaben sind in der Ganztagsschule integriert. Für Familien bedeutet die Ganztagsgrundschule eine erhebliche Entlastung. Die Eltern können Familie und Beruf besser vereinbaren. Wenn die Kinder nach Hause kommen, sind die Hausaufgaben bereits erledigt.

Schülerinnen und Schüler erfahren in der Ganztagsgrundschule erweiterte Unterrichtsangebote, mehr Lernzeit und genießen vielfältige, sinnvolle, altersgemäße Freizeitangebote nach Wahl wie beispielsweise Sport, Musik oder Theater, die durch Lehrkräfte in Kooperation mit Vereinen und anderen außerschulischen Anbietern bereitgestellt werden.

Unterstützung erfahren die Lehrkräfte durch pädagogische Fachkräfte, die von der Stadt Karlsruhe finanziert werden.

 

Neben den Lern- und Übungsphasen haben die Schülerinnen und Schüler Zeit für Forschen, Entdecken, Entspannen und Spielen. Durch die Rhythmisierung des Tages wechseln Phasen der Anspannung und Entspannung altersgemäß ab. So erfahren die Schülerinnen und Schüler differenzierte Lernförderung und Gemeinschaft.

Lehrkräfte unterrichten, fördern und begleiten den Ganztagsbetrieb.

Der Kooperationspartner stellt zusätzlich eine pädagogische Fachkraft pro Ganztagsklasse/-gruppe von 12 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Die Ganztagsgrundschule findet von Montag bis Donnerstag von circa 8 bis 16 Uhr statt. Freitags endet die Ganztagsschule gegen 13 Uhr. Eine Betreuung wird bis 16 Uhr angeboten.

Die Ganztagsgrundschule ist bis auf das Mittagessen kostenfrei. Für das Mittagessenmenü fällt ab Januar 2024 ein Eigenanteil von 4 Euro pro Tag an.

Vor 8 Uhr ist eine Betreuung durch die Schule ebenfalls möglich, wenn Bedarf besteht. Nach circa 16 Uhr ist diese kostenpflichtig. Die Betreuung von 16 bis 17.30 Uhr kostet 30 Euro pro Monat.

Eine Ferienbetreuung wird an sieben Wochen im Jahr angeboten. Sie beginnt täglich um 7.30 Uhr, endet um 16 Uhr und kostet 75 Euro pro Ferienwoche.

  • Adam-Remmele-Schule (Daxlanden)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Anne-Frank-Schule (Oberreut)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Draisschule (Mühlburg)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Eichendorffschule (Waldstadt)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Grundschule am Wasserturm (Südstadt-Ost)
    V, stja, FlexNB, FB
  • Grundschule Wolfartsweier (Wolfartsweier)
    W, stja, FlexNB, FB
  • Hans-Thoma-Schule (Innenstadt Ost)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Hebelschule (Innenstadt-West)
    W, SuS, FlexNB bis FB
  • Heinrich-Köhler-Schule (Rintheim)
    V, SuS, FlexNB, FB
  • Leopoldschule (Innenstadt West)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Marylandschule (Nordstadt)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Nordschule Neureut (Neureut)
    W, stja, FlexNB, FB
  • Oberwaldschule Aue (Durlach-Aue)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Pestalozzischule (Durlach)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Schillerschule (Oststadt)
    W, stja, FlexNB, FB
  • Schloss-Schule (Durlach)
    W, SuS/OV, FlexNB, FB
  • Südendschule (Südweststadt)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Tullaschule (Oststadt)
    W, SuS, FlexNB, FB
  • Weinbrennerschule (Weststadt)
    V, stja, FlexNB, FB
  • Weiherwaldschule (Weiherfeld-Dammerstock)
    W, stja, FlexNB, FB
  • Werner-von-Siemens-Schule (Nordweststadt)
    W, SuS

 

Legende:

Ganztagsform:
V= Verbindliche Form
W= Wahlform

Träger der pädagogischen Betreuung:
SuS= Schul- und Sportamt
SuS/OV= Schul-und Sportamt / Ortsverwaltung Durlach
Stja= Stadtjugendausschuss e.V.

Zusätzlich kostenpflichtige Betreuung:
FlexNB*= Flexible Nachmittagsbetreuung (16 bis 17:30 Uhr)
FB*= Ferienbetreuung (sieben Wochen/Jahr)

* Das Angebot gilt teilweise nicht / noch nicht für alle Klassenstufen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Schulen.

Schul- und Sportamt

Anmeldung, Abrechnung, Verwaltung der Betreuungsangebote
Telefon 0721 133-4129

Fachberatung für die Betreuungsangebote
Telefon 0721 133-4333

Fachberatung für Ferienbetreuung
Telefon 0721 133-4140

Zuständig für Adam-Remmele-Schule, Anne-Frank-Schule, Drais-Grundschule, Eichendorffschule, Hans-Thoma-Schule, Hebelschule, Heinrich-Köhler-Schule, Leopoldschule, Marylandschule, Oberwaldschule Aue, Pestalozzischule, Südendschule, Tullaschule, Werner-von-Siemens-Schule.

Stadt Karlsruhe - Stadtamt Durlach
Rathaus Durlach
Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe

Sekretariat Jugend und Soziales
Telefon 0721 133-1917

Zuständig für Schloss-Schule.

Stadtjugendausschuss Karlsruhe e.V.
Moltkestraße 22, 76133 Karlsruhe

Telefon 0721 133-5601

Zuständig für Grundschule am Wasserturm, Grundschule Wolfartsweier, Nordschule Neureut, Weinbrennerschule, Schillerschule, Weiherwaldschule

 

Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die Ganztagsgrundschule an Grundschulen und in der Grundstufe von Förderschulen im Schulgesetz verankert. Ziel der Landesregierung ist es, den Kindern und Jugendlichen bessere Ausgangsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsabschluss und somit die Voraussetzungen für eine aussichtsreiche Zukunft zu schaffen.

Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Bestrebungen des Landes, die Betreuungsangebote auszubauen.

Daher hat der Gemeinderat der Stadt eine Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulen“ beschlossen.

  • Die Stadt stellt für jede Ganztagsgruppe zusätzlich eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung
  • Die Ganztagsschule ist von Montag bis Freitag bis 16 Uhr kostenfrei. Lediglich das Mittagessen muss von den Eltern bezahlt werden (maximal 3,50 Euro pro Essen)
  • An allen Ganztagsgrundschulen, die nach dem neuen Schulgesetz betrieben werden, bieten die Stadt Karlsruhe oder freie Träger eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von 16 bis 17.30 Uhr an.
  • Bei ausreichender Schülerzahl wird eine kostenpflichtige Ferienbetreuung an sieben Wochen pro Schuljahr angeboten.

Informationen zur Flexiblen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule (16 bis 17.30 Uhr)

An allen Ganztagsgrundschulen, die nach dem neuen Schulgesetz unterrichten, wird eine optionale pädagogische Betreuung von 16 bis 17.30 Uhr angeboten.
Diese Betreuung ist kostenpflichtig und wird vom Schul- und Sportamt oder einem freien Träger an der Schule angeboten.

Die Ganztagsgrundschule ist von Montag bis Freitag bis 16 Uhr kostenfrei.

Das Mittagessen muss in Form einer Monatspauschale (maximal 3,50 Euro pro Essen) von den Eltern bezahlt werden. Eine Ermäßigung ist für Anspruchsberechtigte über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für das Mittagessen möglich.

Der Gemeinderat hat die Höhe des monatlichen Entgelts für die flexible Nachmittagsbetreuung von Montag bis Freitag von 16 bis 17.30 Uhr wie folgt beschlossen:

Pauschalpreis pro Monat*         
erstes Kind: 30 Euro
zweites Kind: 24 Euro
jedes weitere Kind: 20 Euro

Der Monat August ist entgeltfrei.

*Jeder entgeltpflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet, auch bei nur tageweiser Nutzung. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots.

Eine Geschwisterkindermäßigung kann beantragt werden, wenn ein weiteres Kind einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhorte (Einrichtung der Jugendhilfe), oder vom Land geförderte „Flexible Nachmittagsbetreuung“ von freien oder anderen Trägern besucht, siehe hierzu Punkt: Gibt es eine Ermäßigung für Geschwisterkinder?

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sind im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung nicht vorgesehen.

 

Wenn ein oder mehrere Geschwisterkinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhort (Einrichtungen der Jugendhilfe) oder vom Land geförderte flexible Nachmittagsbetreuung von freien oder anderen Trägern besuchen, haben Eltern die Möglichkeit, eine Entgeltermäßigung für das Kind, das die flexible Nachmittagsbetreuung an einer Ganztagsgrundschule besucht, zu beantragen.

Eine Ermäßigung ist nur möglich, wenn das Entgelt der oben genannten Einrichtungen teurer ist als das Entgelt der flexiblen Nachmittagsbetreuung vom Schul- und Sportamt.

In diesem Fall würde sich das Betreuungsentgelt pro Monat von 30 Euro

  • bei einem Geschwisterkind auf 24 Euro und
  • bei jedem weiteren Geschwisterkind auf 20 Euro reduzieren.

Der Antrag ist schriftlich, mit der Bescheinigung der Einrichtung für die Geschwisterkinder (siehe Antragsformular), beim Schul- und Sportamt zu stellen. Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Bescheinigung auszufüllen.

Eine Ermäßigung wird ab dem Folgemonat der Beantragung gewährt und gilt bis Ende des laufenden Schuljahres.

Für eine Weitergewährung im neuen Schuljahr sowie zur Neubeantragung bei der Einschulung ist Ende Juli eines jeden Jahres ein schriftlicher Antrag, mit aktueller Bescheinigung der Einrichtung (ausgestellt frühestens ab dem 15. Juli eines Jahres) für das Geschwisterkind, zu stellen.

Der Wegfall der Ermäßigungsgrundlage im laufenden Schuljahr ist dem Schul- und Sportamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Hier finden Sie in einem Dokument zusammengefasst:

Antrag zur Anmeldung, Vertragsbedingungen, Entgelte, Aufsichtsbogen, Antrag und Infoblatt zur Geschwisterkindermäßigung, Formular SEPA-Basislastschriftmandat, Abmeldeformular, Informationen zur Datenerhebung.

Informationen zur Ferienbetreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule

Das gemeinsame Leben und Lernen ist ein Eckpfeiler des Konzepts der Ganztagsschule. Als besonderes Angebot der Stadt Karlsruhe findet an sieben Ferienwochen pro Schuljahr eine Betreuung in der Schule statt. Das Angebot wendet sich an die Kinder der Karlsruher Ganztagsschulen. Die Ferienwochen stehen immer unter einem anderen Motto. Dieses spiegelt sich in den jahreszeit- und themenbezogenen Angeboten wie Bastelaktionen und Gruppenspielen sowie Bewegungsangeboten und Ausflügen wider. Das gemeinsame Erleben, die Freude am Spiel und die Erholung stehen im Vordergrund der Ferienzeit. Pädagogische Fachkräfte realisieren ein qualifiziertes, spielerisches und freizeitbezogenes Angebot.

Dabei werden wichtige soziale Fähigkeiten und die individuelle Entwicklung der Kinder gefördert. Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten.

Die Ferienbetreuung findet montags bis freitags zwischen 7.30 und 16 Uhr statt und umfasst ein warmes Mittagessen. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Die Ankommenszeit ist von 7.30 bis 9 Uhr.

Entgelte für die Ferienbetreuung

inklusive Mittagessen, buchbar nur wochenweise

  • erstes Kind: 75 Euro pro Woche
  • zweites und jedes weitere Kind: 40 Euro pro Woche

Wenn ein Geschwisterkind oder mehrere Brüder/Schwestern gleichzeitig eine Ferienbetreuungsmaßnahme im Rahmen der Ganztagsgrundschule besucht, besteht die Möglichkeit, eine Geschwisterkindermäßigung zu beantragen.

Wenn sich in der Ferienwoche ein Feiertag befindet, verringern sich die Kosten um 15 Euro pro Feiertag.

Wenn ein oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Ferienbetreuungsmaßnahme im Rahmen der Ganztagsgrundschule besuchen, haben Eltern die Möglichkeit, eine Entgeltermäßigung für das Kind, das die Ferienbetreuungsmaßnahme des Schul- und Sportamts besucht, zu beantragen.

Eine Ermäßigung ist nur möglich, wenn das Entgelt des Trägers teurer oder gleich teuer ist wie das Entgelt der Ferienbetreuung vom Schul- und Sportamt.

In diesem Fall würde sich das Betreuungsentgelt pro Woche von 75 Euro bei einem und bei jedem weiteren Geschwisterkind auf 40 Euro reduzieren.

Der Antrag ist schriftlich, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ferienbetreuungsmaßnahme, mit der Bescheinigung des Trägers für die Geschwisterkinder (siehe Antragsformular in der Box auf der rechten Seite), beim Schul- und Sportamt zu stellen. Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Bescheinigung auszufüllen.

Eine Ermäßigung wird für jede Ferien separat gewährt und ist jeweils neu zu beantragen.

Der Wegfall der Ermäßigungsgrundlage ist dem Schul- und Sportamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei Vorlage eines gültigen Karlsruher Kinderpasses reduzieren sich die Kosten um 2/3 des Elternbeitrages.

Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können bis zu 180 Euro für die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ für die Ferienbetreuung einsetzen. In diesem Fall ist das Entgelt für die Ferienbetreuung von den Eltern vorzulegen. Die Eltern können daraufhin einen Antrag beim entsprechenden Amt stellen.

 

 

 

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