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Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder

An fast allen Grundschulen bietet die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin im Rahmen der Verlässlichen Grundschule das freiwillige Angebot der Ergänzenden Betreuung vor und nach dem Unterricht an.

Zwei Grundschulkinder spielen in der Sitzecke

Verlässliche Grundschule

Das Land Baden-Württemberg garantiert in der Verlässlichen Grundschule eine verbindliche Unterrichtszeit von der zweiten bis fünften Schulstunde.

Für Familien mit einem weiteren Betreuungsbedarf bietet die Stadt Karlsruhe in der ersten, sechsten und siebten Schulstunde eine bedarfsgerechte Betreuung für Kinder an Grundschulen an.

Ergänzende Betreuung

Eltern von Grundschulkindern haben die Möglichkeit, das freiwillige Angebot der Ergänzenden Betreuung der Stadt Karlsruhe an Schultagen in der Zeit von

7:30 bis 13 Uhr oder 7:30 bis 14 Uhr

an fast allen Karlsruher Grundschulen in Anspruch zu nehmen.

Bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Ende des Unterrichts können die Kinder an einem pädagogisch qualifizierten, bedarfsgerechten und flexiblen Gruppenangebot in der Regel an der Schule teilnehmen. Das Betreuungsangebot wird grundsätzlich von einer pädagogischen Fachkraft angeleitet.

Eltern haben Planungssicherheit durch zeitliche, personelle und pädagogische Verlässlichkeit der Betreuungsgruppen.

In der Ergänzenden Betreuung beschäftigen sich die Kinder mit altersgemäßen und sinnvollen, spielerischen und freizeitbezogenen Aktivitäten. Dabei werden elementare Sozialerfahrungen und positive Gruppenerlebnisse vermittelt.

Anmeldungen gehen an die Sekretariate der Schulen, das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe beziehungsweise an die Ortsverwaltungen. Das Schul- und Sportamt beziehungsweise die Ortsverwaltungen vergeben die Betreuungsplätze, führen die Anmeldelisten und gegebenenfalls die Wartelisten. Während der Betreuungszeit besteht für die Kinder gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Anmeldeformular mit Vertragsbedingungen und Datenschutzinformation 147 KB (PDF)

Ansprechpersonen beim Schul- und Sportamt

Verwaltung der Betreuungsangebote
0721 133-4155
0721 133-4156
0721 133-4157

Leitung und Fachberatung
0721 133-4150
 

Regelungen für die Ortsverwaltungen

Eltern im Bereich Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier wenden sich bitte an ihre zuständige Ortsverwaltung.

Hohenwettersbach
0721 133-2930

Neureut
0721 133-7824

Wettersbach
0721 133-7711

Wolfartsweier
0721 133-7667

Stupferich
Telefon 0721 9476113

Die Kosten für die Ergänzende Betreuung richten sich nach den gewählten Betreuungszeiten. Die nachfolgenden Angaben gelten ab dem Schuljahr 2024/2025.

Entgelte Betreuungszeit von 7:30 bis 13 Uhr

  • das erste Kind monatlich 36 Euro
  • das zweite Kind monatlich 23 Euro
  • Jedes weitere Kind monatlich 17 Euro

Entgelte Betreuungszeit  von 7:30 bis 14 Uhr

  • das erste Kind monatlich 59 Euro
  • das zweite Kind monatlich 40 Euro
  • jedes weitere Kind monatlich 27 Euro

Entgeltanpassungen aufgrund verkürzter Betreuungszeiten bestehen an folgenden Schulen:

  • Adam-Remmele-Schule
  • Draisschule
  • Schloss-Schule
  • Südendschule
  • Hans-Thoma-Schule

Betreuungszeit bis 14 Uhr

  • das erste Kind 36 Euro
  • das zweite Kind 23 Euro
  • jedes weitere Kind 17 Euro


Der Monat August ist entgeltfrei.

Merkblatt "Entgelte für die Ergänzende Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule ab Schuljahr 2024/2025" 132 KB (PDF)


Die Kosten der Ergänzenden Betreuung bis zum Ende des Schuljahrs 2023/2024 finden Sie im folgenden Merkblatt.

Merkblatt „Entgelte für die Ergänzende Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule bis Schuljahr 2023/2024“ 105 KB (PDF)

Familien, die einen gültigen Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag beim Schul- und Sportamt beziehungsweise der Ortsverwaltung von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt.

Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Soll die Entgeltbefreiung für die Betreuungsleistung auch weiterhin gewährt werden, ist die Neuberechung des ALG II-Bescheides oder die Verlängerung des „Karlsruher Kinderpasses“ unaufgefordert beim Schul- und Sportamt beziehungsweise der Ortsverwaltung vorzulegen.

Informationen zum Karlsruher Kinderpass

Wenn ein Geschwisterkind in der Familie gleichzeitig eine Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhort (Einrichtung der Jugendhilfe) oder vom Land geförderte „Flexible Nachmittagsbetreuung“ (Teilnahme an mindestens drei Tagen pro Woche) von freien oder anderen Trägern im Stadtgebiet Karlsruhe besucht,  haben Eltern die Möglichkeit eine Entgeltermäßigung für das Kind, das die Ergänzende Betreuung besucht, zu beantragen. Eine Ermäßigung ist nur möglich, wenn das Entgelt der oben genannten Einrichtungen teurer ist als das Entgelt der Ergänzenden Betreuung vom Schul- und Sportamt. Die Ermäßigung wird ab dem Folgemonat der Beantragung gewährt und gilt bis Ende des laufenden Schuljahres. Für eine Weitergewährung kann frühestens ab Juli eines Jahres ein neuer Antrag gestellt werden. Die Anträge erhalten Sie beim Schul- und Sportamt, den Schulsekretariaten, den Ortsverwaltungen oder herunterladen. 144 KB (PDF)

Kontakt

Schul- und Sportamt

Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder

Blumenstraße 2a
76133 Karlsruhe

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