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Geflügelpest – aktuelle Situation in Karlsruhe

Aktuelle Risikobewertung der Seuchenlage erfordert teilweises Aufstallungsgebot in Karlsruhe

Marktplatz mit Rathaus mit Blick Richtung Norden bei gutem Wetter mit Personen und Radfahrer Marktplatz mit Rathaus mit Blick Richtung Norden bei gutem Wetter mit Personen und Radfahrer © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest (aviäre Influenza, AI) in Tierbestände wird derzeit durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als hoch angesehen. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Tagen in mehreren Landkreisen entlang des Rheins tote Wildvögel gefunden, die zum Teil positiv vom FLI auf das Geflügelpestvirus H5N1 getestet wurden.

Deshalb wird in diesen Gebieten ab dem 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen per Allgemeinverfügung angeordnet. Diese kann durch das Verbringen in Ställe und durch das Anbringen von engmaschigen Netzen über den Geflügelausläufen umgesetzt werden. Das Aufstallungsgebiet der Stadt Karlsruhe erstreckt sich vom Rhein bis zur B36 unter Einbeziehung der Tierhaltungen im Tiefgestade im Stadtteil Neureut.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Startseite der Homepage der Stadt Karlsruhe unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ zu finden.

Strikte Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen

Alle Geflügelhaltenden sind angehalten, auf strikte Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu achten. Es gilt, den Eintrag des Virus über Schuhe, Kleidung, Futter und sonstige Gegenstände in die eigene Geflügelhaltung zu vermeiden. Eine besondere Gefahr der Übertragung besteht durch den direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln. Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen beim örtlich zuständigen Veterinäramt registriert sein müssen. Wenn noch nicht geschehen, ist diese Registrierung umgehend nachzuholen. Nähere Informationen zur einfachen Registrierung finden sich nebst dem anzuwendenden Formular auf der städtischen Webseite.

Tote Vögel nicht berühren

Sollten Sie einen toten Vogel finden, berühren Sie ihn nicht, um eine Verschleppung zu vermeiden und informieren Sie das zuständige Veterinäramt des jeweiligen Stadt- und Landkreises. Diese Totfunde werden untersucht und unterstützen das passive Monitoring.

Aufstallungsgebiet

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