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Eislaufen auf Seen der Günther-Klotz-Anlage untersagt

Keine Freigabe in diesem Winter

Zugefrorene Teiche in der Günther-Klotz-Anlage am Nachmittag mit Verbotsschild Tiere zu füttern , zu schwimmen und die Eisfläche zu betreten Zugefroren: Das Eislaufen auf den Seen der Günther-Klotz-Anlage ist untersagt © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Das Eislaufen auf den Seen der Günther-Klotz-Anlage Grünanlage ist grundsätzlich untersagt. Eine Freigabe besteht aktuell auf keinem der Gewässer.

Der obere Ruderbootsee ist dauerhaft und ausnahmslos für das Betreten der Eisfläche und für Eislaufen gesperrt. Grund hierfür ist die große Wassertiefe, die bei Eisbruch eine erhebliche Lebensgefahr darstellt. Eine Freigabe ist hier grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig von der Eisstärke. Der untere Modellbootsee kann grundsätzlich erst ab einer Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern freigegeben werden. In diesem Winter ist jedoch keine Freigabe möglich, da der See aufgrund laufender Sanierungsarbeiten kein bzw. kaum Wasser führt.

Die angebrachten Verbotsschilder sind verbindlich zu beachten. Eltern werden dringend gebeten, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen. Zum Schutz der eigenen Gesundheit und zur Vermeidung lebensgefährlicher Situationen appelliert das Gartenbauamt eindringlich, die Eisflächen nicht zu betreten.

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