Das Gartenbauamt informiert, dass der bisherige Vorrat an Hundekotbeuteln inzwischen vollständig aufgebraucht ist. Eine Bestellung kann erst nach Genehmigung des Haushalts erfolgen.
Aktuell befindet sich die Stadt Karlsruhe aufgrund des noch ausstehenden Haushaltsbeschlusses des Regierungspräsidiums in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 Gemeindeordnung Baden-Württemberg. In dieser Phase dürfen nur Leistungen erbracht werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Beschaffung von Hundekotbeuteln fällt nicht unter diese Kategorie.
Das Gartenbauamt weist darauf hin, dass unabhängig von der Verfügbarkeit von kostenlosen Hundekotbeuteln die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung gilt. Diese besagt, dass jede Person, die einen Hund ausführt, verpflichtet ist, den Kot unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.