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Der lange Weg nach Rom

Diskussion zu Ganztagsbetreuung im Rat / Zustimmung für „Variante 1“

Gebäudeansicht Schülerhort Haid-und Neu-Straße Ursprünglich Orte der Jugendhilfe: Die Schülerhorte sollen bis 2029/2030 auslaufen. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Zumindest beim Bild herrschte Konsens: Die von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup ins Spiel gebrachte Metapher der „Reise nach Rom“ griffen alle Fraktionen auf, um die Herausforderungen bei der Schulkindbetreuung zu veranschaulichen. Das Ziel „Rom“ – der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/27 – sei unumstritten. Doch wie genau der Weg dorthin aussehen soll, ist offen, da die Stadt bei der Finanzierung stark von Bund und Land abhängig ist und bisher keine finale Förderzusage vorliegt.

Langfristig tragfähiges Modell

Das Gesetz schreibt vor, dass ab September 2026 Grundschulkinder der ersten Klasse Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen haben. Dieser Anspruch wird stufenweise auf alle Klassen ausgeweitet. Von 44 Grundschulen in Karlsruhe sind bislang 21 gesetzliche Ganztagsgrundschulen, die anderen setzen auf ein modulares System. Die Verwaltung hat ein umfangreiches Konzept erarbeitet und empfiehlt die sogenannte „Variante 1“ als Kompromiss – ein Modell, das Qualität und Kosten in Balance bringen und langfristig tragfähig sein soll.

GaFöG, GTGS, Variante 1 ... was heißt das alles?

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder in Deutschland das Recht auf eine ganztägige Betreuung. Das gilt auch für Kinder an speziellen Schulen für Kinder mit Förderbedarf (SBBZ). Die Basis dafür ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG).

Was bedeutet das genau?

Ab September 2026 können Kinder der 1. Klasse an fünf Tagen pro Woche für acht Stunden betreut werden. In den nächsten Jahren bekommen dann auch die höheren Klassen dieses Recht. Die Eltern müssen das Angebot nicht nutzen, es ist freiwillig. Auch in den Ferien gibt es ein Betreuungsangebot – allerdings dürfen die Einrichtungen höchstens vier Wochen im Jahr geschlossen sein.

In Karlsruhe wird der Rechtsanspruch im sogenannten „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem“ (SKiBB) mit zwei Modellen umgesetzt:

  1. Gesetzliche Ganztagsgrundschulen (GTGS) – das sind Schulen, an denen die Ganztagsbetreuung fest zum Schulkonzept gehört.

  2. Halbtagsgrundschulen mit einem modularen System (MoS) – hier kann man die Ganztagsbetreuung gegen Bezahlung dazubuchen.

In Karlsruhe gibt es 44 Grundschulen:

  • 21 davon sind schon Ganztagsschulen (GTGS),

  • 23 sind Halbtagsschulen mit dem bezahlten modularen Angebot.

Für die Schulen mit besonderem Förderbedarf (SBBZ) ist die Umsetzung des Ganztagsangebots bis zum Schuljahr 2027/28 geplant, da sie besondere Anforderungen haben.

Was ist die nun beschlossene „Variante 1“?

Das Schul- und Sportamt hat für den Gemeinderatsbeschluss mehrere Varianten erarbeitet, wie der Rechtsanspruch in Karlsruhe umgesetzt werden kann. Neben einer „Minimal-Variante“, die eine reine „Aufbewahrung“ der Kinder ohne pädagogischen Anspruch darstellt, gibt es noch „Variante 2“, bei der die Betreuungszeit in der Schule acht Stunden umfasst.

Bei „Variante 1“ beträgt die Betreuungszeit in der Schule zehn Stunden. Es werden die Module „Ankommen“ von 7 bis 8 Uhr, „Mittag“ von 12 bis 14 Uhr (je nach Kapazität vor Ort), und „Nachmittag 2“ von 16 bis 17 Uhr angeboten.

Dabei ist aber auch klar: Ohne eine Mitfinanzierung bleibt der Kommune keine realistische Möglichkeit zur Umsetzung in vorhergesehenem Umfang und Qualität. Dies betonte auch OB Mentrup eingangs: „Wenn das Konzept zu unserer Haushaltslage passen soll, dann hätten wir hier einen Haufen weißer Blätter abstimmen können.“ Daher biete das Konzept „ein Ziel, aber es ist auch möglich, dass wir auf dem Weg dorthin ein Stück langsamer werden und nicht immer die Qualität bieten können, die wir eigentlich wollen.“

Konnexitätsprinzip verletzt

Die Gelegenheit zu einer Generalkritik nutzten mehrere Fraktionen, so etwa die SPD. Sibel Uysal sagte: „Der Bund gibt den Auftrag, ohne das nötige Geld zu geben – das ist nicht fair“, sagte sie und betonte, dass die Ganztagsbetreuung „kein Sparmodell auf dem Rücken der Kinder“ werden dürfe. Auch die AfD äußerte Unmut über die Verletzung des sogenannten Konnexitätsprinzips ("Wer bestellt, der bezahlt"): Zwar sei das Vorhaben eine „hehre Idee“, dennoch liege die teuerste Variante „völlig außerhalb unserer Möglichkeiten“, so Oliver Schnell. Variante 1 sei „finanziell und substantiell besser“. Dennoch warnte der Stadtrat und blieb dabei im Bild: „Einfach drauflos zu fliegen, riskiert einen Absturz.“

Unklare Finanzierung

Dr. Iris Sardarabady (Grüne) betonte, die Ganztagsbetreuung sei ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit. Für ihre Fraktion sei Variante 1 ein guter Kompromiss, auch da „alle Beteiligten einbezogen wurden“.  Die Linke sah den Ausbau ebenfalls als wichtigen Schritt, Tanja Kaufmann wies aber auf den Knackpunkt Personalmangel hin und kritisierte die „Unklarheit bei der Finanzierung“. Sonja Döring (KAL-Fraktion) lobte den Inklusionsgedanken im Konzept. „Viel Gutes, viel Licht, aber da ist auch ein bisschen Schatten“, sagte die Stadträtin und meinte damit die noch in weiter Ferne liegende Fertigstellung von Mensen, Ruhe- und Bewegungsräumen an mehreren Schulen. Dem schloss sich Friedemann Kalmbach (FÜR) trotz Lobes für das „herausragende Konzept“ an und sprach sich für den Erhalt der Schülerhorte dort aus, wo die Raumfrage ungeklärt sei.

Kein Erhalt der Horte

Letzteres wurde kontrovers diskutiert: Die Horte an Ganztagsgrundschulen sollen bis 2029/2030 sukzessiv auslaufen. Mit zwei Anträgen hatte sich die CDU vehement für deren Erhalt eingesetzt. Detlef Hofmann stellte klar: „Es ist der falsche Weg, die Struktur der Horte zu zerschlagen.“ Die FDP/FW-Fraktion teilte diese Bedenken und Dr. Stefan Noé erklärte: „Wir wollen diese flexible Wahlmöglichkeit für Eltern erhalten.“ Tanja Kaufmann (Die Linke) lehnte die CDU-Anträge zum Erhalt der Horte ab: „Es ergibt keinen Sinn, hier den Stopper reinzugeben.“ Auch Adina Geißinger (Volt) wollte keine „teure Doppelstruktur“ erhalten.

Das Anliegen der CDU erhielt letztlich keine Mehrheit, das Konzept wurde mit 29 Ja- zu 14-Nein-Stimmen beschlossen.

Dieser Artikel erscheint in der StadtZeitung Nr. 31 am 1. August 2025.

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