Aktueller Planungsstand in Karlsruhe
Das Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Karlsruhe wurde am 20. November 2024 im Schulausschuss beraten. Die entsprechende Informationsvorlage und ihre Anhänge können Sie im Ratsinformationssystem unter Punkt 4 der Tagesordnung einsehen. Das dazugehörige Protokoll finden Sie im Reiter „Dateien“.
Tagesordnung Schulausschuss vom 20. November 2024
Die Entscheidung über das Konzept und alle Rahmenbedingungen soll im Juni 2025 im Gemeinderat fallen.
Der Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch wird zum Schuljahr 2026/2027, beginnend mit der Klassenstufe eins, eingeführt. In den folgenden Jahren wird der Anspruch stufenweise auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse erweitert.
Der Anspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen.
Der Betreuungsanspruch gilt auch in den Ferien, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen erfolgen kann.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Umsetzung in Karlsruhe
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine enorme Veränderung in der Schul- und Betreuungslandschaft, vielleicht die größte der letzten Jahrzehnte. Um dies erfolgreich umzusetzen, betrachten wir das System im Ganzen und passen es an die neuen Gegebenheiten an.
Alle Antworten und Lösungen werden derzeit in einem umfangreichen Prozess erarbeitet. Das Anliegen der Stadt ist es, die bestmöglichen Konzepte und Rahmenbedingungen für die Schulkindbetreuung zu schaffen und umzusetzen.
Sobald konkrete Schritte verabschiedet wurden, finden Sie die neuen Informationen auf dieser Seite.