Zum 1. April 2025 greift wie in den Vorjahren das Alkoholkonsumverbot im Bereich des Werderplatzes. Es ist dann wieder bis zum 31. Oktober 2025 verboten, jeweils von montags bis samstags in der Zeit von 11 bis 20 Uhr dort Alkohol zu konsumieren oder zum direkten Konsum mitzuführen. Gastronomisch genutzte Flächen sind von dem Verbot ausgenommen. Die Polizeiverordnung hatte der Gemeinderat im vergangenen Jahr für weitere fünf Jahre erlassen. In diesem Zusammenhang wurde auch der räumliche Geltungsbereich geringfügig angepasst und unter anderem der Kreuzungsbereich der Werderstraße/Marienstraße mit aufgenommen.
Diese Erweiterung und die genaue Flächenbegrenzung werden nun auch auf neuen Hinweisschildern 857 KB (PDF) vor Ort erkennbar sein.
Alkoholkonsumverbot wird kontrolliert
Auch in diesem Jahr wird das Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz engmaschig vom Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert. Der Werderplatz wird täglich, in der Regel sogar mehrmals und über jeweils längere Zeiträume, bestreift. Dabei agieren die Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes in stetiger, enger Abstimmung. Sofern es die gesamtstädtische Einsatzlage zulässt, bleiben die Streifen bewusst längere Zeit vor Ort. Zudem werden Schwerpunktkontrollen und Einsatzzeitfenster zwischen den Sicherheitsbehörden abgestimmt, um eine möglichst hohe Kontrolldichte zu erreichen.
Über die gemeinsamen Kontrollaktionen mit der Stadt Karlsruhe hinaus hat das Polizeipräsidium Karlsruhe zur Bewältigung der auf dem Werderplatz vorherrschenden szenetypischen Ordnungsstörungen eine eigens abgestimmte Konzeption erstellt. Diese wird fortlaufend der aktuellen Lage und den allgemeinen Gegebenheiten angepasst. Den Schwerpunkt der Konzeption bilden die konsequente Abwehr von konkreten Gefahren, die Störungsbeseitigung sowie die strikte Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.