Menü
eService
Direkt zu
Suche

Änderung des Landesgaststättengesetzes

Ludwigsbrunnen im Schatten vor dem Karlsruher Rathaus Die Stadt Karlsruhe informiert über Änderungen beim Landesgaststättengesetz. © Gustavo Alàbiso

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 12. November 2025 die Novellierung des Landesgaststättengesetzes beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Wesentliche Änderung ist der Wegfall der bisher geltenden Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank. Eine Unterscheidung, ob Alkohol ausgeschenkt wird, besteht nicht mehr.

Bei vorübergehenden gastronomischen Angeboten mit besonderem Anlass, wie beispielsweise einem Vereinsfest oder einer Fastnachtsveranstaltung, wird der bisherige Antrag auf Gestattung ebenfalls durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen, wenn bei der Veranstaltung eine Abgabe von Speisen und oder jeglicher Getränke gegen Entgelt stattfindet. Eine Sonderregelung gilt für Vereine. Sie müssen die Veranstaltung nur anzeigen, wenn alkoholische Getränke angeboten werden. Ein besonderer Anlass muss für die Veranstaltung nach wie vor vorliegen.

Aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Karlsruhe und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben