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Brandverhütung

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung offensichtlicher brandgefährlicher Zustände in baulicher und betrieblich-organisatorischer Hinsicht. Brandgefährliche Zustände in diesem Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausweitung begünstigen, im Brandfalle die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung behindern.

Die Brandverhütungsschau wird zusammen mit der Branddirektion Karlsruhe, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz als beauftragter Brandschutzsachverständiger durchgeführt.


Kontaktdaten:

Brandverhütung
Erdgeschoss Hinterhaus

Sachgebietsleitung: Herr Zwecker
Telefon Sekretariat: 0721 133–6323
E-Mail:

  • in Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung (größere Lagergebäude mit brandgefährlichen  Stoffen)
  • in Gebäuden, in denen eine große Anzahl an Personen durch einen Brand gefährdet werden (zum Beispiel Versammlungsstätten, Verkaufsstätten)
  • in Einrichtungen zur Betreuung, Unterbringung oder Pflege von behinderten, alten oder kranken Menschen

Bei der Durchführung der Brandverhütungsschau wird insbesondere auf folgende Punkte geachtet:

  • Bauliche oder andere Mängel, von denen eine Brandgefahr ausgeht
  • Art der Nutzung, durch die eine Brandgefahr besteht
  • Art der Lagerung von brennbaren Stoffen
  • Rettungswege
  • Betriebsbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Aufstellflächen für die Feuerwehr
  • Brandschutzordnung
  • Feuerwehrpläne
  • Flucht- und Rettungswegpläne
  • Brandabschnitte

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