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Aktuell: Öffentliche Auslegung vom 20. Juli bis zum 28. August 2026
In den letzten Jahren ist in Karlsruhe eine deutliche Zunahme von Werbeanlagen zu beobachten, die in gegenseitiger Konkurrenz um Aufmerksamkeit immer dominanter in Erscheinung treten. Insbesondere Werbeanlagen mit bewegtem Licht und wechselnden Motiven fallen vermehrt negativ auf, befördern Trading-Down-Effekte und Lichtverschmutzung. Hinzu kommt der Trend zu immer großformatigeren Elementen.
Das Anbringen von Werbeanlagen lässt sich mit Hilfe des Bauordnungsrechts und des bestehenden Planungsrechts nicht hinreichend steuern, weshalb die Werbeanlagensatzung als regulierendes Instrumentarium hinzutreten soll.
Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.
Aufstellungsbeschluss: 24. März 2026
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Darlegung im Amtsblatt): 17. September 2021
Möglichkeit zur Einsichtnahme: 20. September bis 15. Oktober 2021
Auslegungsbeschluss (mehrheitlich gefasst mit Änderung): 24. März 2026
Offenlage: 20. Juli bis 28. August 2026
Bürgerinnen und Bürger können im Bebauungsplanverfahren Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben.
Ab dem 20. Juli bis 28. August 2026 können Sie hier über ein Online-Formular eine Stellungnahme zum Bebauungsplan einreichen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und fassen Sie sich dabei bitte möglichst kurz.
Mit einem Sternchen * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Angaben sind freiwillig.
Freiwillig ist auch die Frage nach der Betroffenheit. Sie erlaubt uns, Ihre Anliegen und Ihre Stellungnahme besser zu verstehen. Betroffenheit kann darin bestehen, dass Sie Bewohner des Plangebietes sind, dort Eigentum haben, Ihrem Beruf dort nachgehen oder dergleichen.
Ein Kopie Ihrer Stellungnahme geht Ihnen per E-Mail zu.