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Aktuell: Die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 20. Mai 2022 in Kraft
Um den negativen Folgen des Klimawandels entgegen zu wirken und die Wohn- und Aufenthaltsqualität langfristig zu erhalten, soll der Blockinnenbereich des Quartiers dauerhaft als Grünzone gesichert und lediglich die vorhandene Bebauung festgeschrieben werden. Hierfür wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (ohne Durchführung einer Umweltprüfung) aufgestellt werden kann.
Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.
Aufstellungsbeschluss: 11. Juli 2014
Möglichkeit zur Einsichtnahme: 4. bis 29. August 2014
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 28. Oktober 2015
Veränderungssperre: 14. Mai 2019
Inktafttreten: 7. Juni 2019
Verlängerung der Veränderungssperre: 26. Mai 2020
Inkraftttreten: 12. Juni 2020
nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre: 26. April 2022
Inkraftttreten: 20. Mai 2022