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Aktuell: Der Bebauungsplan befindet sich in Bearbeitung
Das Plangebiet am nordöstlichen Ortsrand von Karlsruhe-Grünwettersbach soll als Wohngebiet mit ergänzenden Nutzungen wie zum Beispiel einer Kindertagesstätte entwickelt werden. Es umfasst eine ca. 3,1 ha große Fläche östlich der bislang einseitig bebauten Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Heinz-Barth-Schule und eine ca. 2,2 ha große Fläche, die den Sportplatz des ASV Grünwettersbach sowie die südwestlich angrenzenden Flächen bis zum Friedhof umfasst. Außerdem erstreckt sich der Geltungsbereich über mehrere Ausgleichsflächen in Wettersbach.
Es wird eine angemessene städtebauliche Abrundung des Ortsrandes angestrebt, die mit Rücksicht auf Kubatur, Höhe und Körnung der umgebenden Wohnbebauung, den heutigen Anforderungen an Dichte und Lärmschutz entspricht und gleichzeitig freiräumliche Qualitäten bietet.
Hierzu wurde im Vorgriff zum Bebauungsplan ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Das Ergebnis wurde in einem partizipativen Prozess weiterentwickelt und stellt nun die Grundlage für den Bebauungsplan dar.
Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.
Aufstellungsbeschluss: 14. März 2019
Möglichkeit zur Einsichtnahme: 6. Mai bis 17. Mai 2019
erneuter Aufstellungsbeschluss: 16. Dezember 2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Darlegung im Amtsblatt): 7. Mai 2021
Möglichkeit zur Einsichtnahme: 12. Mai bis 2. Juni 2021
Auslegungsbeschluss (mehrheitlich gefasst): 28. Februar 2023
Offenlage: 3. April 2023 bis 12. Mai 2023
Hinweis:
Am 11. Mai 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) nicht mit dem EU-Recht vereinbar wäre. Dieses grundsätzliche Urteil betrifft Kommunen bundesweit.
Aus diesem Grund wird der Bebauungsplan "Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße", Karlsruhe - Grünwettersbach nach erfolgter Offenlage nicht als beschleunigtes Verfahren zur Satzung beschlossen, sondern in ein Regelverfahren überführt.
Insbesondere aufgrund nachzuholender Gutachten ist derzeit mit einem Zeitverzug von etwa 2 Jahren zu rechnen.