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Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen im Herbst

Bewerbungsfrist endet am Montag, 31. Juli

Foto Eingang des Rathauses Karlsruhe am Marktplatz mit Schriftzug Rathaus © Stadt Karlsruhe, Roland Fränkle

Eine Wahlversammlung bestehend aus Vertretern von Vereinen, Gruppen und Organisationen wählt im Herbst diesen Jahres den Beirat für Menschen mit Behinderung neu. Interessentinnen und Interessenten für den zu wählenden Beirat können sich hierfür bis Montag, 31. Juli, bewerben.

Die Wahl der Beiratsmitglieder gilt für fünf  Jahre. Zur Wahl stellen können sich alle Menschen mit Behinderung, die in Karlsruhe wohnen und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Die kommende Wahl findet am 16. November statt.

Bereits seit 2003 gibt es in Karlsruhe einen ehrenamtlichen Beirat für Menschen mit Behinderungen, der in der Stadt Karlsruhe die Interessen der Menschen mit Behinderung vertritt. Der Beirat setzt sich für die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe ein. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel die Prüfung und Bewertung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Öffentlichkeitsarbeit und der enge Kontakt mit politischen Repräsentanten und der Verwaltung. Er arbeitet außerdem eng mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten zusammen.

Der Beirat formuliert die Anliegen der Menschen mit Behinderung und wirkt bei deren Umsetzung und Gestaltung mit. Die Handlungsfelder sind vielfältig und reichen von der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Räumen oder Gebäuden bis hin zu der Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen wie Arbeit oder Inklusion in der Schule.

Weitere Informationen und Anmeldebögen zur Wahl zum Beirat für Menschen mit Behinderungen sind auf karlsruhe.de/behindertenbeirat zu finden.

 

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