Der Waschbär ist eine invasive, nicht heimische Wildart. Er vermehrt sich stark und breitet sich schnell aus. Die zu den Kleinbären gehörenden Tiere lernen schnell, wo es Futter gibt und können ein sehr zutrauliches, aber auch aufdringliches Verhalten zeigen. Um Konflikte mit Waschbären zu vermeiden, rät das städtische Forstamt zu folgenden vorbeugende Maßnahmen:
- Abstand von Wildtieren halten und keinesfalls füttern
- Nahrungsreste auf dem Kompost entfernen
- Mülltonnen mit einem Schloss verschließen
- Futtermittel locken Waschbären an, daher Katzenfutter oder anderes Futter für Igel oder Vögel nachts hineinstellen
- potentielle Zugänge an Gartenhütten und anderen Gebäuden verschließen
- als Überkletterungsschutz oder um den Aufstieg zu verwehren, Metallmanschetten mit glatter Oberfläche verwenden, keine Drahtgeflechte, da Waschbären an ihnen hochklettern
Das Forstamt weist zudem darauf hin, dass die Jagdausübung im Siedlungsraum nach Paragraf 13 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg verboten ist. Dazu gehört auch der Einsatz von Lebendfallen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, in schweren Fällen kann es sich um eine Straftat handeln. Eine Ausnahme vom Jagdverbot im befriedeten Bezirk kann die untere Jagdbehörde ausschließlich sachkundigen Personen erteilen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind.
Ausführliche Informationen zu Waschbären finden Interessierte im Wildtierportal Baden-Württemberg.