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Landesweites Jugendticket kommt

Deckelung von Grundschüleranteil / Mindestentfernung bleibt Voraussetzung

In ganz Baden-Württemberg können ab dem 1. März alle Schülerinnen und Schüler mit dem landesweiten Jugendticket für jährlich 365 Euro fahren. Der Gemeinderat gab jetzt grünes Licht. In ganz Baden-Württemberg können ab dem 1. März alle Schülerinnen und Schüler mit dem landesweiten Jugendticket für jährlich 365 Euro fahren. Der Gemeinderat gab jetzt grünes Licht. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Der Gemeinderat hat den Weg frei gemacht für die Einführung des landesweiten Jugendtickets im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zum 1. März 2023.

Mit eingeflossen ist dabei auf Antrag der Grüne-Franktion die Deckelung des Eigenanteils für Grundschüler. Bisher mussten diese nur zehn Monatsraten bezahlen – durch das neue Ticket werden es zwölf. Der Eigenanteil würde damit von 100 auf 120 Euro jährlich steigen. Daher solle die monatliche Rate auf 8,33 Euro angepasst werden und sich der städtische Zuschuss entsprechend erhöhen.

Städtischen Zuschuss erhöhen

Zustimmung gab es hierzu von SPD, Die LINKE und FDP. Auch ohne Anpassung sei es immer noch „ein sehr gutes und günstiges Angebot“, begründete CDU-Stadträtin Bettina Meier-Augenstein die Ablehnung ihrer Fraktion. Man wisse, dass es für manche schwierig zu stemmen sei, das Angebot rechtfertige es aber. Auch FW|FÜR und AfD lehnten diesen Punkt ab. Gegenüber der KVV-ScoolCard sinken mit dem Landesticket die Kosten für Familien um aktuell jährlich 155 Euro, heißt es in der Vorlage.

Die Mindestentfernung von einem Kilometer zur Grundschule als Zuschussvoraussetzung zu streichen, forderten ebenfalls die GRÜNEN, fanden damit aber gegen die Stimmen von CDU, SPD, FDP, FW|FÜR und AfD keine Mehrheit im Gremium. Die möglichen Mehrkosten in Höhe von zwei Millionen Euro könne man nicht mittragen, sagte Stadträtin Sibel Uysal (SPD). Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup ergänzte, dass man etwa den Karlsruher Kinderpass anpassen müsse, um diejenigen zu unterstützen, welche die Mindestentfernung nicht erfüllten, aber sonst nicht an der Gesellschaft teilhaben könnten. Die Verwaltung geht aufgrund geringerer Zuschüsse von jährlichen Einsparungen in Höhe von rund 410.000 Euro aus.

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