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Der Planungsausschuss des Karlsruher Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2025 zugestimmt, dass an der Kreuzung der Sophien- und Lessingstraße dauerhaft eine Diagonalsperre, ein sogenannter „Modaler Filter“ eingebaut wird.
Der „Modale Filter“ wurde am 11. August 2025 umgesetzt.
Die Diagonalsperre wurde bereits im Sommer 2024 mit einem mehrmonatigen Verkehrsversuch getestet. Die Poller ermöglichen die Durchfahrt der Sophienstraße für den Radverkehr, aber nicht mehr für den Kraftfahrzeugverkehr.
Es werden Poller quer zur Fahrtrichtung in der Sophienstraße in die Fahrbahn gesetzt. Die Poller werden sich etwa an den Stellen befinden wie während des Verkehrsversuches im letzten Sommer. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge die Sophienstraße nicht mehr in voller Länge von West nach Ost durchfahren können – und umgekehrt.
Dadurch wird der Kfz-Durchgangsverkehr aus dem Wohngebiet, der Sophien- und Lessingstraße in das übergeordnete Straßennetz rückverlagert (Kaiserallee, Kriegsstraße, Reinhold-Frank-Straße), dieses ist für diesen Verkehr auch vorgesehen.
Autofahrende können an der Kreuzung Sophien-/Lessingstraße zukünftig – wie während des Verkehrsversuches – nur noch von Westen nach Süden und umgekehrt abbiegen sowie aufgrund der Einbahnstraßenregelung in der Lessingstraße nur von Osten nach Norden.
Alle Gebäude sind auch nach wie vor per Kraftfahrzeug erreichbar, zukünftig manchmal aber nicht mehr auf dem gewohnten Weg.
Rechtlich ändert sich nichts. Die Diagonalsperre steht nicht im direkten Zusammenhang mit der Fahrradstraße in der Sophienstraße. Somit gelten für Radfahrende alle Regelungen in einer Fahrradstraße.
Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart. Er darf in der Fahrradstraße nebeneinander radeln. Der Kfz-Verkehr muss sich in seiner Fahrweise an den Radverkehr anpassen.
In Karlsruhe gibt es die Fahrradstraße als Vorfahrtsstraße – erkennbar an den entsprechenden Verkehrszeichen und in der Regel an der roten Furt an einer Kreuzung – und Fahrradstraßen mit Rechts-vor-Links-Regelung. Die Umwandlung der Rechts-vor-Links-Fahrradstraßen zu Vorfahrtsstraßen erfolgt schrittweise.
Wichtig ist, immer ausreichend Abstand gegenüber parkenden Autos zu halten, um nicht in eine unachtsam geöffnete Autotür zu geraten.
In Fahrradstraßen sind oder werden zukünftig in der Regel Sicherheitstrennstreifen markiert, die einen Abstand zwischen den Radfahrenden und parkenden Autos herstellen.
Rechtlich gesehen ändert sich für Fußgängerinnen und Fußgänger nichts.
Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen auch in der Fahrradstraße auf dem Gehweg radeln, bis acht Jahre in Begleitung der Eltern.
Die neue Verkehrsführung basiert auf einem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober 2023 und wurde im Sommer 2024 in einem dreimonatigen Verkehrsversuch erprobt.
Die Evaluierung hat ergeben, dass die Maßnahme an der Kreuzung Sophien-/Lessingstraße geeignet ist, das angestrebte Ziel der Verkehrsberuhigung und Optimierung für den Radverkehr in der Sophienstraße zu erreichen.
Stadtplanungsamt
Mobilität und Verkehr