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Aktuell: Vom 14. September 2026 bis 5. Oktober 2026 können die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Abschnitt „Östliche Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor“ wurde im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Innenstadt Ost als ein Schwerpunktbereich für Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Als Sanierungsziele sind für den Schwerpunktbereich u.a. die Reduzierung der Trennwirkung zwischen Dörfle und KIT Campus Süd und die Entwicklung von Vorfeldern für das Dörfle und das KIT für mehr Aufenthaltsqualität sowie zur Stärkung des nicht motorisierten Individualverkehrs vorgesehen.
Unterlagen zur Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Innenstadt Ost und der Planung zum Umbau der östlichen Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor vom 17. Juli 2024 finden Sie hier:
Präsentation der Infoveranstaltung am 17. Juli 2024
Protokoll zur Informationsveranstaltung am 17. Juli 2024
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Neuverteilung der Verkehrsflächen erforderlich, die u.a. mit der Bündelung des KFZ-Verkehrs auf der heutigen Straßenbahntrasse einhergeht. Die dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch einen die Planfeststellung ersetzenden Bebauungsplan geschaffen werden.
Bürgerinnen und Bürger können im Bebauungsplanverfahren Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben.
Ab dem 14. September 2026 können Sie hier über ein Online-Formular eine Stellungnahme zum Bebauungsplan einreichen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und fassen Sie sich dabei bitte möglichst kurz.
Mit einem Sternchen * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Alle persönlichen Angaben sind freiwillig.
Freiwillig ist auch die Frage nach der Betroffenheit. Sie erlaubt uns, Ihre Stellungnahme besser zu verstehen. Betroffenheit kann darin bestehen, dass Sie im Plangebiet wohnen, dort Eigentum haben, Ihrem Beruf dort nachgehen oder dergleichen.
Ihre Daten werden im Bebauungsplanverfahren nicht veröffentlicht.
Mit den Angaben ermöglichen Sie uns, Ihnen eine Kopie der Stellungnahme als Eingangsbestätigung zu schicken oder Nachfragen zu stellen. Zudem wird Ihnen bei Stellungnahmen, die im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) abgegebenen wurden, nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis zum Umgang mit Ihrer Stellungnahme mitgeteilt.
Sie können Ihre Stellungnahme auch anonym abgeben und nur das Textfeld „Anregungen“ ausfüllen.