Menü
eService
Direkt zu
Suche

Jagd in Karlsruhe

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz von Baden-Württemberg (JWMG) ist ein umfassendes Landesgesetz, das die Jagd und den Umgang mit Wildtieren in Einklang mit ökologischen, tier- und naturschutzrechtlichen sowie gesellschaftlichen Belangen regelt. Darin ist auch festgelegt, welche Wildtiere als „Wild“ im Sinne des Gesetzes gelten und damit dem Jagdrecht unterliegen. Nur diese Tierarten liegen in der Zuständigkeit der unteren Jagdbehörde.

Jagdbehörde und Zuständigkeiten

Die Untere Jagdbehörde (UJB) ist in Baden-Württemberg für die Umsetzung und Überwachung des Jagdrechts auf kommunaler Ebene zuständig. Sie ist in den Landratsämtern der Landkreise und in den Stadtverwaltungen der Stadtkreise angesiedelt. Die UJB hält ein Angebot für fachkundige Beratung im Umgang mit Wildtieren und in Fragen zum Wildtiermanagement bereit. Für diese Fachberatung sind die Wildtierbeauftragten der Stadt- und Landkreise zuständig.

Für folgende Themen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Sachgebiet Polizeirecht

  • Jagdscheine
  • Anerkennung als Wildtierschützer*in
  • Anerkennung als Stadtjäger*in

Kontakte und Zuständigkeiten finden Sie in der rechten Spalte.

Die Wildtierbeauftragte der Stadt Karlsruhe berät, schult und informiert insbesondere zu Wildtieren im Siedlungsraum im Rahmen des Jagd- und Wildtiermanagements. Sie koordiniert nicht nur das Wildtiermonitoring im Stadtkreis, sondern bildet auch die Schnittstelle zwischen Jagd, Naturschutz, Tierschutz, Landwirtschaft und Forstwirtschaft.

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg hat hierzu einen Film geschaffen, der die Aufgaben der Wildtierbeauftragten zusammenfasst:

Vorschaubild Wildtierbeauftragte YouTube
Play Button
Video  

Jagdreviere

Im Stadtkreis Karlsruhe übernimmt die Stadtverwaltung die Aufgaben der unteren Jagdbehörde, mit Ausnahme der Staatswaldflächen.  

Der Stadtkreis Karlsruhe ist insgesamt in 30 Jagdreviere aufgeteilt. Diese Jagdreviere sind untergliedert in:

  • 10 staatliche Jagdreviere vom Staatsforstbetrieb ForstBW,
  • 5 private Jagdreviere als Eigenjagdbezirk und
  • 15 Jagdreviere im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Stadt Karlsruhe.

Hegegemeinschaften

In Baden-Württemberg spielen Hegegemeinschaften eine zentrale Rolle im Wildtiermanagement. Sie sind freiwillige Zusammenschlüsse von Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Jagdreviere. Ihr Ziel ist die großräumige Bewirtschaftung bestimmter Wildarten oder der Schutz gefährdeter Wildtiere. Dafür setzen sie Maßnahmen der Hege und des Wildtiermanagements jagdbezirksübergreifend um. In Karlsruhe gibt es zwei Hegegemeinschaften, die sich um den Schutz von Niederwildarten wie Fasan und Feldhase bemühen.

Kontakt

Forstamt

Wildtiere und Jagd

Waldzentrum Linkenheimer Allee 10
76131 Karlsruhe

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr

Kontakt

Ordnungs- und Bürgeramt

Polizeirecht

Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben