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Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) stellt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (United Nations/UN) und das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder weltweit dar.
Vor mittlerweile 35 Jahren wurde die UN-KRK am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 2. September 1990 ist sie völkerrechtlich in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat die Konvention am 5. April 1992 ratifiziert.
Bis heute haben 196 Staaten der Erde die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Keine andere Menschenrechtskonvention hat mehr Vertragsstaaten. In Deutschland gilt die UN-KRK als Bundesgesetz. Sie definiert die grundlegenden Rechte und Bedürfnisse aller Kinder. Maßgeblich trägt sie dazu bei, das Bewusstsein für die Rechte von Kindern zu stärken und Regierungen weltweit dazu zu verpflichten, Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Verwirklichung dieser Rechte zu ergreifen.
Karlsruhe kommt als Residenz des Rechts in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung zu.
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) besteht aus insgesamt 54 Artikeln und vier Grundprinzipien:
Sie wird ergänzt durch drei Fakultativprotokolle, die auch Deutschland ratifiziert hat. Diese gelten gleichrangig und ergänzend zur UN-Kinderrechtskonvention.
Die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich thematisch vor allem in drei Gruppen einteilen:
Die Verpflichtung, die die Staaten zur Gewährleistung der Kinderrechte eingehen, wird unterteilt in die Verpflichtung zur Achtung (respect), zum Schutz (protect) sowie zur Gewährleistung (fulfill) der Kinderrechte.
Die Förderung und der Schutz von Kinderrechten sind nicht nur in Karlsruhe, sondern weltweit von zentraler Bedeutung. Kinder haben das Recht, in einer Welt aufzuwachsen, in der sie geschützt und respektiert werden. Um das Bewusstsein für Kinderrechte in Karlsruhe nachhaltig zu stärken, setzte das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe eine besondere Aktion um: In Kinder- und Familienzentren, Startpunkt-Elterncafés des Netzwerks Frühe Hilfen und Elterntreffs wurden Aktionspakete verteilt, die dazu beitrugen sollen, die Kinderrechte in den Fokus zu rücken.
Mit dabei war das Chamäleon „UNKi“ – Botschafter*in des städtischen Kinderbüros für die UN-Kinderrechtskonvention.
Kindertageseinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Schulen oder weitere Einrichtung, die sich mit dem Thema Kinderrechte auseinandersetzen, können kostenfrei einen Kinderrechtekoffer beim Kinderbüro ausleihen.
Der Kinderrechtekoffer ist ausgestattet mit Büchern, Spielen und weiteren Materialien zum Thema Kinderrechte. Er ist geeignet für die Arbeit mit Kindern von drei bis zehn Jahren. Weitere Informationen: Kinderrechtekoffer
Begleitend zur Ausleihe, besteht die Möglichkeit das Kinderbüro im Rahmen von Kinderbüro VOR ORT anzufragen.
Der UN-Kinderrechteausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Er setzt sich aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen. Die Vertragsstaaten nominieren und wählen alle vier Jahre das Gremium. Die Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, müssen dem Ausschuss alle fünf Jahre einen Umsetzungsbericht vorlegen. Der Ausschuss gibt daraufhin Empfehlungen ab, wie die Staaten ihre Verpflichtungen noch besser umsetzen können.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begleitet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland kritisch. Hierfür hat das Institut die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) eingerichtet. Die Monitoring-Stelle trägt dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen, berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft. Sie tauscht sich mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus, arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und vor allem mit Kindern und Jugendlichen zusammen, denn Partizipation, im Sinne von Artikel 12 der UN-KRK, ist Grundlage ihrer Arbeit.
Die Kinderrechte sind noch nicht explizit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 sah erstmalig die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. Ein im Jahr 2021 eingebrachter Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz scheiterte im Juni 2021. Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Koalitionsvertrag 2021 zum Ziel gesetzt. Dabei möchte sie sich maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) orientieren.
Leitung Kinderbüro/Kinderbeauftragte
0721 133-5114
jessica.schoellhorn(at)sjb.karlsruhe.de
Sekretariat
0721 133-5111
kinderbuero(at)karlsruhe.de
Kinderinteressenvertretung
0721 133-5131
christina.schulze(at)sjb.karlsruhe.de
Weitere Informationen: Kinderbüro