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35 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Karlsruhe als Residenz des Rechts trägt Verantwortung: Rund um den Jubiläumstag am 20. November 2024 machte die Stadt auf die Stärkung der Rechte von Kindern aufmerksam.

© Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro

Bedeutung der Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) stellt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (United Nations/UN) und das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder weltweit dar.

Vor mittlerweile 35 Jahren wurde die UN-KRK am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 2. September 1990 ist sie völkerrechtlich in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat die Konvention am 5. April 1992 ratifiziert.

Bis heute haben 196 Staaten der Erde die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Keine andere Menschenrechtskonvention hat mehr Vertragsstaaten. In Deutschland gilt die UN-KRK als Bundesgesetz. Sie definiert die grundlegenden Rechte und Bedürfnisse aller Kinder. Maßgeblich trägt sie dazu bei, das Bewusstsein für die Rechte von Kindern zu stärken und Regierungen weltweit dazu zu verpflichten, Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur Verwirklichung dieser Rechte zu ergreifen.

Karlsruhe kommt als Residenz des Rechts in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung zu.

Porträt Bürgermeister Martin Lenz © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Karina Langeneckert, Direktorin SJB © Stadt Karlsruhe, SJB
Porträt Jessica Schöllhorn © privat
Porträt Christina Schulze © privat

Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) besteht aus insgesamt 54 Artikeln und vier Grundprinzipien:

  • Diskriminierungsverbot
  • Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
  • Beteiligungsrecht
  • Kindeswohlvorrang

Sie wird ergänzt durch drei Fakultativprotokolle, die auch Deutschland ratifiziert hat. Diese gelten gleichrangig und ergänzend zur UN-Kinderrechtskonvention.

Die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich thematisch vor allem in drei Gruppen einteilen:

  • Schutzrechte
  • Förderungsrechte
  • Beteiligungsrechte

Die Verpflichtung, die die Staaten zur Gewährleistung der Kinderrechte eingehen, wird unterteilt in die Verpflichtung zur Achtung (respect), zum Schutz (protect) sowie zur Gewährleistung (fulfill) der Kinderrechte.

Die zehn wichtigsten Kinderrechte

Mehere Stoffchamäleons stehen auf dem Boden vor drei Büchern © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon mit Pflaster und Medizinzerstäuber © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon stitzt auf einer Couch und liest Infomaterial eine zusammengeklappte Bille liegt dabei © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon stitzt auf Eimer mit Straßenmalkreide © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleons sitzen vor selbst gemachten Stimmzetteln © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon mit Schriftzug Stopp wird von Faust bedroht © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon stitzt vor einem Tablet © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Chamäleon versteckt sich hinter Papptür mit Aufschrift Unkizimmer © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon in Decke gewickelt © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro
Stoffchamäleon stitzt auf Rollstuhl © Stadt Karlsruhe, SJB, Kinderbüro

Beteiligungsaktion zum 35-jährigen Jubiläum

Die Förderung und der Schutz von Kinderrechten sind nicht nur in Karlsruhe, sondern weltweit von zentraler Bedeutung. Kinder haben das Recht, in einer Welt aufzuwachsen, in der sie geschützt und respektiert werden. Um das Bewusstsein für Kinderrechte in Karlsruhe nachhaltig zu stärken, setzte das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe eine besondere Aktion um: In Kinder- und Familienzentren, Startpunkt-Elterncafés des Netzwerks Frühe Hilfen und Elterntreffs wurden Aktionspakete verteilt, die dazu beitrugen sollen, die Kinderrechte in den Fokus zu rücken.

Mit dabei war das Chamäleon „UNKi“ – Botschafter*in des städtischen Kinderbüros für die UN-Kinderrechtskonvention.

Folgen Sie dem Kinderbüro auf Instagram

Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe setzt sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Rund um den Jubiläumstag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2024 informierte das Kinderbüro über Kinderrechte. #kinderrechte #35-jahre-un-kinderrechtskonvention #jubiläum #kinderbüro

Kinderrechtekoffer

Kindertageseinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Schulen oder weitere Einrichtung, die sich mit dem Thema Kinderrechte auseinandersetzen, können kostenfrei einen Kinderrechtekoffer beim Kinderbüro ausleihen.

Welche Materialien sind enthalten?

Der Kinderrechtekoffer ist ausgestattet mit Büchern, Spielen und weiteren Materialien zum Thema Kinderrechte. Er ist geeignet für die Arbeit mit Kindern von drei bis zehn Jahren. Weitere Informationen: Kinderrechtekoffer

Vor Ort unterwegs

Begleitend zur Ausleihe, besteht die Möglichkeit das Kinderbüro im Rahmen von Kinderbüro VOR ORT anzufragen.

Kinderrechtekoffer vor dem alle enthaltenen Materialien ausgebreitet sind

Schon gewusst?

UN-Kinderrechteausschuss

Der UN-Kinderrechteausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Er setzt sich aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen. Die Vertragsstaaten nominieren und wählen alle vier Jahre das Gremium. Die Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, müssen dem Ausschuss alle fünf Jahre einen Umsetzungsbericht vorlegen. Der Ausschuss gibt daraufhin Empfehlungen ab, wie die Staaten ihre Verpflichtungen noch besser umsetzen können.

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begleitet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland kritisch. Hierfür hat das Institut die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) eingerichtet. Die Monitoring-Stelle trägt dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen, berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft. Sie tauscht sich mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus, arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und vor allem mit Kindern und Jugendlichen zusammen, denn Partizipation, im Sinne von Artikel 12 der UN-KRK, ist Grundlage ihrer Arbeit.

Kinderrechte im Grundgesetz

Die Kinderrechte sind noch nicht explizit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 sah erstmalig die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. Ein im Jahr 2021 eingebrachter Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz scheiterte im Juni 2021. Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Koalitionsvertrag 2021 zum Ziel gesetzt. Dabei möchte sie sich maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) orientieren.

Historie

1924

Children’s Charta

Mit Verabschiedung der so genannte Genfer Erklärung erhalten Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen grundlegende Rechte. Sie sollte dazu beitragen, die Versorgung der Kinder in der Zwischenkriegszeit zu sichern. Mit Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie die Grundlage.

1945

Vereinte Nationen

Die Charta wurde von 50 Staaten am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco unterzeichnet. Nach Ratifizierung trat sie am 24. Oktober 1945 in Kraft.

1946

Gründung von UNICEF

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen war ursprünglich zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet worden und ist seit 1953 fester Bestandteil der UN.

 

1948

Menschenrechte

Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung. Diese sichert unter anderem im Artikel 25 Absatz 2 das Recht der Familie auf Unterstützung und in Artikel 26 das Recht auf Bildung zu.

1959

Rechte des Kindes

Die UN-Vollversammlung verabschiedet am 20. November 1959 einstimmig die Erklärung der Rechte des Kindes. Eine rechtlichte Bindung beinhaltet diese jedoch nicht.

1979

Jahr des Kindes

Anlässlich des 20. Jahrestages der Erklärung der Rechte des Kindes erklären die Vereinten Nationen das Jahr 1979 zum Internationalen Jahr des Kindes.

1989

UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, auch UN-Kinderrechtskonvention.

1991

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Im Jahr 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII; KJHG) in Kraft. Mit diesem neuen Gesetz stand eine Hilfestellung mit Leistungen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Eltern im Vordergrund.

1991

Kinderbeauftragte

Karlsruhe benennt im Dezember 1991 die erste Kinderbeauftragte der Stadt.

1992

Ratifizierung der Konvention

Der Deutsche Bundestag ratifizierte am 5. April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention.

1996

Weltkindertagsfest

Rund um den 20. September – dem Weltkindertag – wurde das erste Weltkindertagsfest in Karlsruhe gefeiert. Bei der jährlich stattfindenden Veranstaltung für Kinder und Familien bieten Karlsruher Institutionen, die sich für das Wohl von Kindern einsetzen, ein buntes Programm.

2000

Gewaltfreie Erziehung

Erst Ende 2000 wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

2003

Beratungsstelle Frühe Hilfen

Im Jahr 2003 nimmt die Beratungsstelle Frühe Hilfen in Karlsruhe ihre Arbeit auf.

2006

Karlsruher Kinderpass

Seit 2006 können Kinder und Jugendliche den Karlsruher Kinderpass des Stadtjugendausschuss e.V. erhalten. Er ermöglicht Familien bessere Teilhabemöglichkeiten durch Ermäßigungen oder kostenfreie Angebote in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität.

2006

KinderRechteFest

Das erste KinderRechteFest in Karlsruhe findet im Tollhaus statt. Zahlreiche Karlsruher Institutionen beteiligen sich seitdem jährlich und bieten Mitmachaktionen für Kinder an. Im Vordergrund steht die Stärkung von Kinderrechten.

 

2010

Leitlinien gegen Kinderarmut

Im Jahr 2010 wurden in Karlsruhe die Leitlinien gegen Kinderarmut erarbeitet. Sie bieten einen Handlungsrahmen für eine ganzheitliche Bekämpfung von Kinderarmut und familiärer Armut in Karlsruhe. Die Leitlinien werden in regelmäßigen Abschnitten fortgeschrieben, so auch im Jahr 2024.

2012

Bundeskinderschutzgesetz

Das Gesetzt stärkt Menschen, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren. Es beinhaltet umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland, sowohl im Bereich des vorbeugenden Schutzes von Kindern als auch beim Eingreifen bei Verletzungen des Kinderschutzes.

2018

Bundesstiftung Frühe Hilfen

Zum 1. Januar 2018 nimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen ihre Arbeit auf.

2021

Kinder-/Jugendstärkungsgesetz

Am 9. Juni wird das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Ziel ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII; KJSG) vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

2021

Karlsruhe spielt!

Seit 2021 findet jährlich vom 16. bis 22. September die beteiligungsorientierte Spiel- und Mitmachaktion „Karlsruhe spielt!“ des städtischen Kinderbüros statt. Mit temporär gesperrten Straßen macht sie auf besondere Weise auf Kinder und ihre Rechte aufmerksam, vor allem auf das Recht auf Spiel.

2024

35 Jahre UN-KRK

Rund um den Jubiläumstag am 20. November lädt Karlsruhe ein, sich über Kinderrechte zu informieren. Das Kinderbüro macht hierzu eine Instagram-Kampagne und eine Aktionswoche mit Chamäleon UNKi – Karlsruhes Botschafter*in der UN-Kinderrechtskonvention.

Kontakt zum Kinderbüro

Leitung Kinderbüro/Kinderbeauftragte
0721 133-5114

Sekretariat
0721 133-5111

Kinderinteressenvertretung
0721 133-5131

Weitere Informationen: Kinderbüro

25. März 2025, Stadt Karlsruhe

Kinder im Fokus

Kinderschutz

Der Schutz von Kindern ist nach den gesetzlichen Vorgaben die wichtigste Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe. Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe bietet vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzauftrages.

Resilienzförderung bei Kindern und Jugendlichen

Resilienzförderung soll Kinder und Jugendliche darin unterstützen, erfolgreich mit belastenden Lebensumständen und negativen Folgen von Stress umgehen zu können. Der Arbeitskreis Resilienzförderung organisiert dazu Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte.

Familie und Kinder

Die Stadt Karlsruhe hat sich Familienfreundlichkeit zur Aufgabe gemacht und bietet eine Bandbreite von Angeboten für Familien und Kinder an. Das Wohlbefinden von Kindern und Familien zu stärken ist eine wichtige Querschnittsaufgabe.

Betreuungsangebote für Schulkinder

Das schulische Angebot der Stadt Karlsruhe wird ergänzt durch eine breite Palette schulischer und außerschulischer Betreuungsangebote für Schulkinder wie Ganztagsschule, ergänzende Betreuung und Schülerhorte.

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