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Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter

Das Wahlamt stellt für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht eine Vorschlagsliste auf. Die Auswahl der Richterinnen und Richter erfolgt dann im zweiten Schritt durch einen Wahlauschuss am Gericht. Interessierte können sich für das Ehrenamt bewerben.

Allgemeine Informationen

Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Verwaltungsbehörden auf der anderen Seite zuständig. In der Regel wird verhandelt, ob eine belastende Verwaltungsmaßnahme aufgehoben oder eine begünstigende Entscheidung erreicht werden kann. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichterinnen und Laienrichter neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.

Sofern Sie an der Ausübung des richterlichen Ehrenamtes interessiert sind und die formalen Kriterien erfüllen, können Sie sich vom 14. März bis 2. April 2025 über ein Onlinebewerbungsformular für das Amt bewerben.

​Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht nehmen bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter teil. Sie tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung.

Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise das Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben.

Thema einer Verhandlung kann zum Beispiel ein Bauantrag sein, eine Streitigkeit um die Vergabe von Studienplätzen oder es werden Führerscheinangelegenheiten behandelt.

Zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste der Stadt Karlsruhe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz in Karlsruhe und
  • Vollendung des 25. Lebensjahres

Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig!

Die persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind in den jeweils aktuellen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.

Vom Amt ausgeschlossen sind nach § 21 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO):

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit haben kann
  • Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zum Landtag besitzen
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern berufen werden.

Wegen des Prinzips der Gewaltenteilung können nach § 22 Verwaltungsgerichtsordnung nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern berufen werden:

  • Bundes- und Landtagsabgeordnete,
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments,
  • Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung,
  • Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
  • Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Die Gesamtzahl der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wurde vom Verwaltungsgericht so bestimmt, dass die Tätigkeit voraussichtlich ein bis zwei Sitzungstage pro Jahr in Anspruch nimmt.

Die Entschädigung wird ebenfalls vom Verwaltungsgericht festgelegt und umfasst beispielsweise Verdienstausfall, Fahrtkosten und Aufwand.

Für die Geschäftsjahre 2025 bis 2030 sind Bewerbungen über den Onlinebewerbungsprozess vom 14. März bis 2. April 2025 möglich. Das Onlinebewerbungsformular für die Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie digital ausfüllen und direkt online an das Wahlamt der Stadt Karlsruhe übermitteln.

Die Stadt Karlsruhe überprüft die von Ihnen angegebenen Daten und stellt aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit 44 Personen zusammen. Die Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe voraussichtlich Ende Mai 2025 verabschiedet.

Diese Vorschlagsliste wird anschließend an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe weitergeleitet. Hier endet die Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe und das weitere Verfahren liegt in der Verantwortung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht bestellt einen Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Der Ausschuss wählt voraussichtlich im Oktober 2025 aus den Vorschlagslisten der zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Aus der Vorschlagsliste der Stadt Karlsruhe werden hierbei 22 Personen gewählt. Die gewählten und die nicht gewählten Personen werden vom Verwaltungsgericht Karlsruhe benachrichtigt.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Wahlamt

Zähringerstraße 61

76133 Karlsruhe

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