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Förderprogramme für Engagierte

Engagement braucht gute Ideen – und häufig auch finanzielle Unterstützung. Stadt, Land, Bund und Stiftungen bieten zahlreiche Förderprogramme für Vereine, Initiativen und ehrenamtliche Projekte. Die Übersicht hilft, passende Fördermöglichkeiten zu entdecken und geeignete Angebote für Vorhaben zu finden.

Hand gefüllt mit Erde woraus eine Pflanze wächst. Symbolisiert die Unterstützung und Förderung.

Fördermöglichkeiten im Ehrenamt

Spielen Sie mit dem Gedanken, in Ihrem Stadtteil ein gemeinnütziges Projekt zu initiieren? Das Förderprogramm „BiSs – Bürgerschaft im Sozialraum stärken“ vermittelt im Rahmen der Ausbildung zu Bürgermentorinnen und Bürgermentoren die notwendigen Grundlagen.

Antrag stellen – so geht es

Bürgerschaftliches Engagement trägt mit vielfältigen Aktivitäten dazu bei, das Gemeinwohl zu fördern und die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Das Förderprogramm zur Ausbildung von Bürgermentorinnen und Bürgermentoren 618 KB (PDF) ist ein Baustein, um bürgerschaftlich getragene Projekte im Sozialraum zu unterstützen. Es stellt bis zu 2.500 Euro für einen Kurs zur Verfügung, indem die notwendigen Grundlagen erarbeitet wie zum Beispiel Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit oder rechtliche Grundlagen erarbeitet werden können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit einer städtischen Urkunde zertifiziert.

Der Antrag ist formlos zu stellen. Bitte vorab Kontakt mit dem Büro für Beteiligung und Engagement aufnehmen.

Bürgermentorinnen und Bürgermentoren sind berechtigt, Jugendprojekte nach dem städtischen Förderprogramm jes – Jugend engagiert sich durchzuführen.

Weitere Informationen: Mentoring – Lotsinnen und Lotsen

Vereine, Verbände und Initia­ti­ven können für eigene Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men (Inhouse-Seminare) einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro für ganztägige Kurse und 100 Euro für Vorträge, Abendveranstaltungen und Ähnliches erhalten. 

Antrag stellen – so geht es

Wie funktioniert Pressearbeit? Wie können mit einfachen Mitteln Flyer und Plakate erstellt werden? Wie kann eine Satzung gut gestaltet werden? Diese und andere Themen sind nicht nur für die Vorstandsmitglieder interessant. Potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger können frühzeitige Qualifizierung motivieren, eine Aufgabe zu übernehmen. Für vereinsinterne Fortbildungen kann ein Zuschuss gewährt werden.

  • Antragsberechtigt sind ehrenamtlich tätige Organisationen (Vereine, Vereine in Gründung, Stiftungen,Verbände, Initiativen, Selbsthilfegruppen und andere). die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und ihren Sitz in Karlsruhe und/oder einen Engagementschwerpunkt in Karlsruhe haben
  • Zuschussfähig sind Themen aus unserem Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche, die mit diesen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt werden. Wir stellen den Kontakt her.
  • Der Zuschuss beträgt 200 Euro für ein ganztägiges Seminar, 100 Euro für einen Vortrag, einen Abendkurs oder ähnliches.

Das Seminar ist frei gestaltbar: Termin, Ort, Teilnehmende und das Honorar für Dozentinnen oder Dozenten können selbst festgelegt werden. Ein Verwendungsnachweis, der aus einer Kopie der Rechnung über das Honorar sowie einer Kopie der Teilnehmendenliste besteht, ist zu übersenden.

Download: Richtlinien Förderprogramm Inhouse-Seminare für Vereine 128 KB (PDF)

Download: Antrag und Verwendungsnachweis 96 KB (PDF)

Die Stadt Karlsruhe fördert junge Menschen, die ein gemein­nüt­zi­ges Projekt durch­füh­ren möchten. Erfahrene Bürger­men­to­rin­nen und Bürgermentoren stehen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Antrag stellen – so geht es

Teilnehmen können Jugend­li­che zwischen 12 und 27 Jahren. Das Projekt muss mindesten 40 Stunden dauern. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das zum Beispiel für Bewer­bun­gen verwendet werden kann. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Bitte vorab Kontakt mit dem Büro für Beteiligung und Engagement aufnehmen.

Richtlinien Förderprogramm jes – Jugend engagiert sich 512 KB (PDF)

Mit dem Fördermodul C unterstützt die Stadt Karlsruhe Projekte, die das soziale Miteinander und die Teilhabe in den Stadtteilen stärken. Gefördert werden insbesondere Angebote für ältere Menschen sowie Projekte, die Begegnungen zwischen den Generationen ermöglichen und das Zusammenleben im Quartier fördern.

Das Fördermodul umfasst die Bereiche Offene Altenhilfe, Stadtteilbudget und Ambulante Unterstützung.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.

Als Baustein der Sozialen Quartiersentwicklung fördern Stadtteilhäuser mit ihren wohnortnahen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten die Teilhabe und Beteiligung, das Engagement und lebendige Nachbarschaften. Das Amt für Stadtentwicklung bezuschusst die Miet- und Betriebsnebenkosten, Reinigungskosten und die Erstausstattung der Stadtteilhäuser. Das Büro für Mitwirkung und Engagement berät und begleitet interessierte Träger von der Idee, über die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes bis zur Umsetzung.

Stadtteilhäuser zeichnen sich durch eine offene Willkommenskultur aus. Sie sind Orte der Begegnung für alle Menschen im Quartier. Sie bieten vielfältige Angebote für Groß und Klein. Stadtteilbewohner*innen sind eingeladen sich zu vernetzen, Kontakte zu knüpfen und sich einzubringen. Ausgehend von einem gemeinsamen Leitbild machen sich Stadtteilhäuser stark für Begegnung und Austausch, Partizipation und Teilhabe, Information und Beratung sowie Engagementförderung und Selbstorganisation. Das Nutzungskonzept wird mit der Verwaltung, dem Bürgerverein des Stadtteils, Stadtteilinitiativen, Quartiersmanagement und anderen Akteurinnen und Akteuren abgestimmt und wird auf die Ressourcen und Bedarfe im Stadtteil ausgerichtet.

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen wie eingetragene Vereine und Verbände, gemeinnützige GmbHs, Zusammenschlüsse von Akteurinnen und Akteuren in Form eines Trägervereins und andere Rechtsformen, die ihren Sitz in Karlsruhe haben.
  • Zuschussfähig sind Kosten für Kaltmiete, Betriebsnebenkosten und Reinigungskosten. Ein einmaliger Zuschuss von bis zu 10.000 Euro kann für Kosten der Erstausstattung beantragt werden.
  • Obergrenze der förderfähigen Größe eines Stadtteilhauses sind 300 Quadratmeter.

Downloads

Grundsätze der Förderung von Stadtteilhäusern in der Stadt Karlsruhe 1,95 MB (PDF)

Antrag auf Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe 751 KB (PDF)

Beiblatt Angebotsstruktur – Grundsätze zur Förderung als Stadtteilhaus in Karlsruhe 606 KB (PDF)

Mit dem Nachbarschaftsfonds unterstützt die Bürgerstiftung Karlsruhe Projekte, die das Miteinander in den Stadtteilen stärken und das Leben im Quartier bereichern. Gefördert werden Ideen von Bürgerinnen und Bürgern sowie gemeinnützigen Organisationen, die Begegnung, Beteiligung und nachbarschaftliches Engagement fördern.

Für die Umsetzung der Projekte können Fördermittel von bis zu 500 Euro beantragt werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Antragsfristen und den bereits geförderten Projekten finden Sie auf der Webseite der Bürgerstiftung Karlsruhe.

 

Das Bild zeigt den Clochard-Brunnen in der Kaiserstraße in Karlsruhe.

Förderprogramme im Kulturbereich

Kommunale Kultur­för­de­rung ist ein vielsei­ti­ges und wichtiges Instrument des Kulturamts, um die kultu­rel­len und kultur­po­li­ti­schen Aufgaben zu erfüllen und ist deshalb ein Arbeitsschwerpunkt. Künst­le­rin­nen und Künstler aller kultu­rel­len Sparten, Kultur­in­sti­tu­tio­nen und Kultur­ver­an­stal­ter können beim Kulturbüro des Kulturamts schriftliche Förderanträge stellen. Die Fördergrundsätze sind in Richt­li­nien festge­schrie­ben. Die Mittelverwendung muss schriftlich nachgewiesen werden.

Förderprogramme im Überblick

Das Kulturbüro fördert die kulturelle Tätigkeit der Karlsruher Gesang- und Musikvereine durch die Gewährung von Zuschüssen. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist bei Gesangsvereinen die Zugehörigkeit zum Badischen Sängerbund, bei Musikvereinen die Eintragung im Vereinsregister oder die Zugehörigkeit zu einem Verband.

Weitere Informationen

Ziel der Förderung für Theateraufführungen und -projekte für und mit Kindern und Jugendlichen ist es, das für diese Altersgruppe vorhandene Potenzial in seiner Breite und künstlerischen Vielfalt zu erhalten und es durch einzelne Angebote zu bereichern.

Die Förderung bezieht sich auf alle Formen und Inhalte des Kinder- und Jugendtheaters. Besonderes Augenmerk gilt Projekten, die auf innovative Weise das breite Spektrum des Kinder- und Jugendtheaters ergänzen, das heißt auch neue Formensprachen ausprobieren, herkömmliche Sichtweisen aufbrechen und sich insbesondere aktueller und brisanter Themen und Probleme aus dem Alltag der Jugendlichen annehmen.

Antragsfrist: 1. Februar des Kalenderjahres

Weitere Informationen

Das Programm fördert kulturelle Veranstaltungen und Produktionen aus sämtlichen künstlerischen und kulturellen Sparten wie beispielsweise Theater, Tanz, Bildende Kunst, Medienkunst und vieles mehr. Gefördert werden nur Veranstaltungen, die nicht auf Gewinn abzielen. 

Antragsformular: Projektförderung

Weitere Informationen sowie Förderrichtlinien: Projektförderung der Stadt Karlsruhe im Kulturbereich

Die Durlach Turnados sind das inklusive Handballteam der Turnerschaft Durlach.

Sportförderung

Über die Möglichkeiten der Sportförderung informieren die Sportförderungsrichtlinien. Darüber hinaus werden Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen und Sportvereinen und KiTas gefördert. Die Inklusionskampagne setzt sich für mehr Beteiligung von Menschen mit Behinderung ein.

Mehr zu Sportförderung in Karlsruhe

Das Bild steht symbolisch für den Einsatz für unseren Planeten. Es zeigt ein Sonnenblumenfeld vor blauem Himmel.

Förderprogramme im Umwelt- und Naturschutz

Bund und Land bieten mehrere Förderprogramme für Verbände und Vereinigungen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten.

Der Agenda 21 Karlsruhe e. V. fördert Projekte bürgerschaftlicher Initiativen oder gemeinnütziger Vereine aus Karlsruhe mit bis zu 1.000 Euro.

Den Antrag auf Projektförderung können Sie Online stellen. Bitte halten Sie alle Informationen bereit, bevor Sie das Formular ausfüllen. Ihre Eingaben werden nicht zwischengespreichtert. Übersicht der notwendigen Angaben

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt. Grundlage der Projektförderung sind die Förderrichtlinien des Agenda 21 Karlsruhe e. V.

Mehr erfahren

Das Bundesumweltministerium fördert herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt hat das BMU im Jahr 2011 ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) aufgelegt. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sicherung von Ökosystemleistungen,
  • Stadtnatur und
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.

Weiter zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) können schutzwürdige Natur- und Landschaftsteile mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung errichtet und gesichert werden. Es ist ein Beitrag der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Förderfähige Projekte werden anhand der Kriterien „Repräsentanz“, „Großflächigkeit", „Naturnähe", „Gefährdung" und „Beispielhaftigkeit" ausgewählt. Beispielhaft müssen nicht nur die naturschutzfachliche Qualität des Gebietes, sondern auch Planung, Organisation, Management und die rechtlichen Festsetzungen der Schutzmaßnahmen sein.

Förderprogramm chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

Stiftungen bieten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.

Stiftungen

In Deutschland gibt es mehr als 24.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts. Gegründet wurden diese beispielsweise von Unternehmen, Privatpersonen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Stiftungsvermögen sind dauerhaft bestimmten, meist gemeinnützigen Zwecken gewidmet. Es wird jedoch nicht angetastet. Nur die Zinserträge und Spenden werden für die Stiftungsarbeit eingesetzt.

Das Netzwerk setzt sich für die Stärkung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg ein. Es bietet Netzwerk- und Bildungsangebote, Veranstaltungen sowie Förderprogramme zu verschiedenen Themen der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Die Förderprogramme werden von verschiedenen Ministerien des Landes Baden-Württemberg und der Baden-Württemberg Stiftung finanziert.

Weitere Informationen

Die Stiftung bietet wechselnde Förderprogramme und Fortbildungsangebote für ehrenamtlich getragene Organisationen.

Weitere Informationen 

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. bietet eine umfangreiche Online-Navigationshilfe zum deutschen Stiftungswesen. Im kostenlosen Basic-Suchprogramm kann nach Bundesland und Ort sortiert und ein Suchstichwort eingegeben werden. Das Ergebnis liefert eine Liste mit Beschreibung der Stiftungen, Kontaktdaten beziehungsweise die Links zu den jeweiligen Internet- und Social Media-Seiten.

Zur Stiftungssuche

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Büro für Beteiligung und Engagement

Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

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