Die Stadtverwaltung hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung hinsichtlich des erweiterten Marktplatzes beziehungsweise Schlossplatzes bis zum 16. April 2027 verlängert. Die entsprechende Rechtsverordnung tritt am 16. April 2026 in Kraft.
Die Fortführung der Regelung orientiert sich weiterhin an der Einstufung des Areals als „gefährlicher Ort“ gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz (BW). Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat die Einstufung als „gefährlicher Ort“ für den „erweiterten Marktplatz/Schlossplatz“ bis zum 16. April 2027 verlängert und die Geltungszeiten angepasst. Infolgedessen wurde die kommunale Verbotszonenverordnung entsprechend aktualisiert.
Das Verbot gilt im Bereich des erweiterten Marktplatzes/Schlossplatzes ab sofort zu folgenden Zeiten: sonntags bis donnerstags jeweils von 14 bis 1 Uhr, am darauffolgenden Tag sowie freitags und samstags jeweils von 14 bis 6 Uhr am darauffolgenden Tag.
Genauer Wortlaut auf karlsruhe.de
Der genaue Wortlaut der Änderungsverordnung sowie die gesamte Verordnung inklusive der kartografischen Darstellung stehen auf der Startseite der Homepage der Stadt Karlsruhe unter der Überschrift „Bekanntmachungen“ beziehungsweise „Stadtrecht“ bereit.
Ausnahmen gelten weiterhin ausschließlich für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese Fallkonstellationen, wie zum Beispiel bei Handwerkern, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, sind in der Rechtsverordnung genannt.
Die Einhaltung der Verbotszonen wird durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.