Menü
eService
Direkt zu
Suche

Wertstofftonne: Stadt Karlsruhe reicht keine Beschwerde zum Beschluss der Vergabekammer ein

Abholung der Wertstofftonne im Vollservice erfolgt nur noch bei satzungskonformer Bereitstellung sowie geöffneten Haus- und Hoftoren

Symbolbild Wertstofftonne mit Aufkleber des Unternehmens Knettenbrech + Gurdulic Symbolbild Wertstofftonne mit Aufkleber des Unternehmens Knettenbrech + Gurdulic © Team Saubes Karlsruhe

Am 12. August entschied die Vergabekammer, dass die Stadt Karlsruhe die Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) nicht mit der Erweiterung der Vollserviceleistungen bei der Wertstofftonnenleerung beauftragen darf. Nach eingehender Prüfung des Beschlusses und unter Berücksichtigung der neueren Entwicklungen hat die Stadt sich gegen das Einlegen einer Beschwerde beim Oberlandesgericht entschieden. Der Auftrag sollte im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an K+G vergeben werden.

Die Stadt geht davon aus, dass sowohl aus rechtlichen als auch tatsächlichen Gründen nur K+G diese Leistung erbringen kann. Die Vergabekammer folgte der Argumentation der Stadt für die Wahl dieser Verfahrensart nicht. Ein Beschwerdeverfahren wäre mit Unwägbarkeiten verbunden. Zudem ist nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen. „Die Auftragsvergabe hätte die Möglichkeit geboten, die Probleme beim Vollservice zumindest für einen großen Teil der Karlsruher Haushalte kurzfristig zu lösen“, so Bürgermeisterin Bettina Lisbach. „Wir bedauern sehr, dass wir das Anliegen des Gemeinderates zum jetzigen Zeitpunkt nicht wie geplant umsetzen können.“

Direkt nach Mitteilung der Vergabekammer hatte zudem K+G angekündigt, bei verschlossenen Haus- und Hoftüren zukünftig nicht mehr zu klingeln. Aufgrund dieser und weiterer Minderleistungen durch K+G prüft die Stadt derzeit die Einleitung rechtlicher Schritte gegen das Entsorgungsunternehmen. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat sich in seiner nächsten Sitzung am 24. September mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Wertstoffabholung befasst.

Wichtig: Für Bürgerinnen und Bürger gilt weiterhin

Der Behälterstandplatz aller Wertstofftonnen darf zum nächstmöglichen auf öffentlicher Fläche liegenden Halteplatz des Sammelfahrzeugs nicht mehr als 15 Meter entfernt sein. Die Transportwege müssen befestigt sein und dürfen keine Stufen und keine Steigungen von mehr als fünf Prozent haben. Auch müssen Haus- und Hoftüren geöffnet oder selbstständig zu öffnen sein, da bei Abholung bis auf weiteres durch K+G nicht geklingelt wird. Die Wertstofftonnen, die diesen Anforderungen an den Behälterstandplatz nicht entsprechen, sind rechtzeitig am Entleerungstag am Straßen- oder Gehwegrand oder an einer anderen entsprechenden Stelle bereitzustellen und nach der Abholung unverzüglich wieder an ihren Standplatz zurückzubringen.

Lesen Sie hier die Pressemeldung des Teams Sauberes Karlsruhe 181 KB (PDF).

Hintergrund

Das private Entsorgungsunternehmen K + G übernimmt seit Januar 2024 die Abholung der Wertstoffbehälter. Nach kurzer Zeit entstand eine Meinungsverschiedenheit über den Umfang der vom Vollservice umfassten Leistungen und es wurden Nachverhandlungen nötig, um möglichst vielen Karlsruherinnen und Karlsruhern die gewohnte Abholung zu ermöglichen. So wurde in Verhandlungen mit K + G und der Stadt Karlsruhe der Vollservice präzisiert. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 19. März 2024 beschlossen, das entsprechende Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen bei der Wertstoffsammlung mit Wegstrecken bis zu 27 Metern (anstatt 15 Meter) und einer Treppenstufe sowie Klingeln für ein Entgelt in Höhe von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31. Dezember 2026 anzunehmen.

Im Zuge der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses erhob ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren der Betreiber Dualer Systeme die erste Verfahrensrüge und stellte einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer. Die Vergabekammer verpflichtete die Stadt daraufhin, bei fortbestehender Vergabeabsicht über die Wahl der Verfahrensart unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.

Die Stadt Karlsruhe führte dementsprechend ein Verfahren gemäß den Vorgaben des Vergaberechts und der Vergabekammer durch. Ein Mitbewerber hatte daraufhin am 6. Juli 2024 die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erneut als rechtswidrig gerügt und nach Rückweisung der Rüge durch die Stadt Karlsruhe ein weiteres Nachprüfungsverfahren erwirkt.

Die Vergabekammer des Regierungspräsidiums gab dem Mitbewerber recht. Die Stadt akzeptiert diesen Beschluss.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben