Laut Kriminalstatistik 2023 stieg die Zahl registrierter Fälle häuslicher Gewalt in Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent auf 16 400 Fälle. Dem gegenüber stehe ein lückenhaftes Hilfesystem, so der Paritätische Wohlfahrtsverband beim Pressetermin mit den Karlsruher Frauenhäusern anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, der am 25. November begangen wird.
Deutschland hat sich der „Istanbul-Konvention“ zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet. Laut der Konvention fehlen in Baden-Württemberg rund 2 000 Frauenhausplätze und zudem Beratungsstellen. Die Ampel-Koalition wollte mit dem Gewalthilfe-Gesetz Abhilfe schaffen, nach dem Scheitern der Regierung ist die Umsetzung fraglich. Aus diesem Grund fordern die Teilnehmerinnen eine landeseinheitliche solide Finanzierung.
„Es steht im Ermessen der Kommunen, ob sie spezialisierte Angebote für Opfer, Täter und mitbetroffene Kinder von Gewalt einrichten und fördern“, so Dr. Katrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Menschen stehe ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe zu. Zwar existierten hier 44 Frauenhäuser und 109 Beratungsstellen, sie könnten die Bedarfe jedoch nicht abdecken.