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Rund 205.000 Karlsruher Wahlberechtigte sind zur Landtagswahl aufgerufen

Brief- Wahlunterlagen, Wahlschein , Stimmzettel Blick auf ein Muster der Wahlscheine - hier für den Wahlkreis 28, West. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Die Vorbereitungen zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg sind im Wahlamt der Stadt Karlsruhe planmäßig gelaufen. An diesem Sonntag, 8. März 2026, sind laut Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein rund 205.000 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher aufgerufen, zu entscheiden, wer aus den Karlsruher Wahlkreisen 27 und 28 künftig im Landtag vertreten sein wird.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Kein Wahlrecht besteht für aus Baden-Württemberg ins Ausland verzogene Personen. Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht wahlberechtigt.

Die zwei Karlsruher Wahlkreise

Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber, die im Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für Baden-Württemberg. Für die Landtagswahl wurde das Stadtgebiet Karlsruhe in zwei Wahlkreise aufgeteilt: Wahlkreis 27, Karlsruhe I, und Wahlkreis 28, Karlsruhe II.

Wahlkreis 27 (Karlsruhe I) umfasst den östlichen Teil des Stadtgebiets. Zur Unterscheidung der Wahlkreise werden für Wahlkreis 27 Stimmzettel in grüner Farbe verwendet. Wahlkreis 28 (Karlsruhe II) umfasst den westlichen Teil des Stadtgebiets. Zur Unterscheidung der Wahlkreise werden für Wahlkreis 28 Stimmzettel in gelber Farbe verwendet.

Die Reihenfolge gestaltet sich wie folgt:

  1. Die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind, werden in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses aufgelistet.
  2. Danach kommen die Parteien, die bei der letzten Wahl nicht angetreten sind, in alphabetischer Reihenfolge.

Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste gewählt. Die Zweitstimme entscheidet somit über die Sitzverteilung der verschiedenen Parteien im Landtag.

Unterstützung für die Abgabe der Stimmen

Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Als Tasthilfe zum Einlegen des Stimmzettels in die Schablone ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Ebenso besteht für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Person ihres Vertrauens zu bedienen. Dabei kann die Hilfsperson auch ein von der Wählerin oder dem Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Hilfeleistungen sind auf eine rein „technische“, das heißt unterstützende Hilfestellung beschränkt. Eine Hilfe beim Fassen des Willensentschlusses ist unzulässig.

Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin oder des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig. Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

Im Wahlkreis Nr. 27 Karlsruhe I (Ost) stehen acht Kreiswahlvorschläge mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: Dr. Ute Leidig (GRÜNE), Robin Schuster (CDU), Meri Uhlig (SPD), Jörg Breier (FDP), Oliver Schnell (AfD), Rocco Jörger (DIE LINKE), Rena Thormann (FREIE WÄHLER) und Cem Kont (Volt).

Im Wahlkreis Nr. 28 Karlsruhe II (West) kann zwischen sieben Kreiswahlvorschlägen gewählt werden: Benjamin Bauer (GRÜNE), Katrin Schütz (CDU), Adrian Keller (SPD), Sean-Anthony Braun von Stumm (FDP), Rouven Stolz (AfD), Louise Fessmann (DIE LINKE) und Neo Langner (Volt).

Wahlraum und Wahlbezirk

Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Eine Ausnahme besteht für Personen, die im Besitz eines Wahlscheins sind. Wer einen solchen vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein hat, kann an der Abstimmung durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlkreises - entweder Wahlkreis Nr. 27 Karlsruhe I (Ost) oder Wahlkreis Nr. 28 Karlsruhe II - teilnehmen.

Von 8 bis 18 Uhr sind am Wahlsonntag die Wahllokale geöffnet. Insgesamt sind rund 2.000 private sowie städtische Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich in den beiden Karlsruher Wahlkreisen im Einsatz. Die Wahlkreise sind in 118 Briefwahlbezirke und 151 Urnenwahlbezirke aufgeteilt.

Die Wahlberechtigten können ihren Wahlbezirk und das zugeteilte Wahllokal aus der bis zum 6. Februar 2026 zugestellten Wahlbenachrichtigung entnehmen. Ebenfalls kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden, ob das zugeteilte Wahllokal mit dem Rollstuhl zugänglich ist.

Wichtig: Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich ausweisen zu können.

Darüber hinaus kann der zugeteilte Wahlraum unter Angabe der Wohnanschrift auch über den Wahllokalfinder im Internet unter karlsruhe.de/wahlen abgerufen werden. Gehbehinderte Wählerinnen und Wähler erfahren dort außerdem, ob dieser Wahlraum barrierefrei zugänglich ist beziehungsweise welche anderen Wahlgebäude ihres Wahlkreises dieses Kriterium erfüllen.

Im Wahllokal erhalten die Bürgerinnen und Bürger zunächst den Stimmzettel ihres Wahlkreises zur Landtagswahl. Diesen Stimmzettel füllt die Wählerin beziehungsweise der Wähler dann, vor Blicken geschützt, in der Wahlkabine aus. Einen Umschlag für den Stimmzettel der Landtagswahl 2026 gibt es bei der Urnenwahl nicht. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel noch in der Wahlkabine so falten, dass beim Weg zur Urne und bei der Stimmabgabe nicht erkennbar ist, wie gewählt wurde.

Letzte Möglichkeit zur Briefwahl

Das zentrale Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss der Karl-Friedrich-Str. 8, im ehemaligen Sparkassengebäude am Marktplatz neben der Marktlücke und hat am Freitag, 6. März 2026, noch bis 15 Uhr geöffnet. Dort haben die Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Unbedingt zu beachten ist, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr im Wahlamt, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, eingeworfen sein müssen.

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, kann nur noch bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr, Ersatz ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet. Das Wahlamt weist dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen, in welchem Urnen-Wahlgebäude sich der Wahlraum für den Wahlberechtigten befindet. Änderungen der zugewiesenen Wahlräume können über das komplette Stadtgebiet vorkommen.

Nachdem alle 151 Urnenwahlbezirke sowie die 118 Briefwahlbezirke ihr jeweiliges vorläufiges Ergebnis an das Wahlamt übermittelt haben, wird der Kreiswahlleiter, Bürgermeister Dr. Albert Käuflein, das vorläufige amtliche Endergebnis für die beiden Karlsruher Wahlkreise voraussichtlich gegen 22 Uhr feststellen. Dieses ist auch auf karlsruhe.de abrufbar.

Wahlstudio am Sonntagabend im Rathaus

Zur Landtagswahl richtet die Stadt am Sonntagabend, ab 18 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses ein Wahlstudio ein. Dort können sich Interessierte über den Stand der Auszählung für Karlsruhe informieren. Das Einlaufen der Ergebnisse kann auch unter einem Link auf der Homepage karlsruhe.de mitverfolgt werden. Mit ersten Ergebnissen einzelner Wahlbezirke kann ab 18 Uhr gerechnet werden. Nachdem alle Wahlbezirke ihr jeweiliges vorläufiges Ergebnis an das Wahlamt übermittelt haben, wird der Kreiswahlleiter, Bürgermeister Dr. Albert Käuflein, das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl, voraussichtlich gegen 22 Uhr, feststellen. Interessierte können sich auch über karlsruhe.de zu den Wahlergebnissen informieren.

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