Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden allen Wahlberechtigten circa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.
Die Stimmzettel können daher zuhause ausgefüllt und dann ins Wahllokal mitgebracht werden.
Ab circa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim zentralen Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe zu beantragen.
Jede oder jeder Wahlberechtigte hat je nach Wahlberechtigung:
- 48 Stimmen bei der Gemeinderatswahl,
- 22 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Durlach,
- 18 Stimmen bei der Ortschafsratswahl in Grötzingen,
- 14 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Stupferich,
- 8 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Hohenwettersbach,
- 10 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Wolfartsweier,
- 16 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Wettersbach und
- 20 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Neureut.
- Bei Überschreitung der maximal zulässigen Stimmenzahl ist der Stimmzettel ungültig.
- Jede Wählerin und jeder Wähler kann kumulieren (bis zu drei Stimmen für einen Bewerber oder eine Bewerberin vergeben) und beziehungsweise oder panaschieren (Stimmen auf verschiedene Parteien beziehungsweise Wählervereinigungen verteilen).
- Es besteht zudem eine positive Kennzeichnungspflicht.
- Es findet Verhältniswahl statt.
- Der Stimmzettelumschlag für die Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats für die Urnenwahl wird erst im Wahllokal ausgegeben.
- Der oder die Stimmzettel werden in den Stimmzettelumschlag gesteckt und in die Wahlurne geworfen.