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Wahlen

Am 9. Juni wählt Karlsruhe bei den Kommunalwahlen die Mitglieder der Ortschaftsräte und des Gemeinderats. Am gleichen Tag finden auch die Europwahlen statt. Informieren Sie sich über das Wahlprozedere sowie die Ergebnisse der vergangenen Wahlen zur Oberbürgermeister-, Bundestags- und Landtagswahl.

Europawahlen

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Gewählt wird in allen Staaten der Europäischen Union.

Die nächste Europa­wahl findet am 9. Juni 2024 statt. Die Wahl­pe­ri­ode beträgt fünf Jahre.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Den Stimmzettel erhalten die Wählerinnen und Wähler erst im Wahllokal.
  • Ab circa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim zentralen Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe zu beantragen.
  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme zu vergeben.
  • Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Es findet Verhältniswahl statt.
  • Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmabgabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.

Deutsche Staatsangehörige,

  • die ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen
  • die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten
  • die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können sich gemäß den dort geltenden Vorschriften in das Wählverzeichnis eintragen lassen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben und

  • erstmals in Deutschland wählen möchten, müssen hierfür einen Antrag stellen
  • sich bereits für die letzte Europawahl in ein deutsches Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, werden für alle zukünftigen Europawahlen automatisch wieder in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kommunalwahlen

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen

Die Gemeinderatswahlen in den 1.101 Städten und Gemeinden des Landes finden alle fünf Jahre zusammen mit den Ortschaftsratswahlen statt.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 9. Juni 2024 statt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Die 48 Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe.

  • 22 Mitglieder für die Ortschaft Durlach,
  • 18 Mitglieder für die Ortschaft ­Gröt­zin­gen,
  • 14 Mitglieder für die Ortschaft ­Stup­fe­rich,
  • 8 Mitglieder für die Ortschaft ­Ho­hen­wet­ters­bach,
  • 10 Mitglieder für die Ortschaft Wolf­arts­weier,
  • 16 Mitglieder für die Ortschaft Wetters­bach (­Grün­wet­ters­bach und Palmbach) und
  • 20 Mitglieder für die Ortschaft Neureut.

Deutsche Staats­an­ge­hö­rige im Sinne von Artikel 116 Grund­ge­setz und Staats­an­ge­hö­rige eines anderen ­Mit­glied­staa­tes der Europäi­schen Union (Unions­bür­gerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununter­bro­chen in Karlsruhe ihren Haupt­wohn­sitz haben (Ausnahme: bei einem Wie­der­zu­zug nach Karlsruhe innerhalb von drei Jahren entfäll­t ­diese Frist) und
  • nicht vom Wahlrecht ausge­schlos­sen sind.

Die Stimm­zet­tel für die Gemein­de­rats- und Ortschafts­rats­wah­len wer­den allen Wahlbe­rech­tig­ten circa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.

Die Stimm­zet­tel können daher zuhause ausgefüllt und dann ins Wahl­lo­kal mitge­bracht werden.

Ab circa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglich­keit ­Brief­wahl­un­ter­la­gen beim zentralen Brief­wahl­büro der Stadt­ ­Karls­ruhe zu beantragen.

Jede oder jeder Wahlberechtigte hat je nach Wahlberechtigung:

  • 48 Stimmen bei der Gemein­de­rat­s­wahl,
  • 22 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Durlach,
  • 18 Stimmen bei der Ortschafs­rats­wahl in Grötzingen,
  • 14 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Stupferich,
  • 8 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Ho­hen­wet­ters­bach,
  • 10 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Wolfarts­weier,
  • 16 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Wetters­bach und
  • 20 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Neureut.
  • Bei Überschrei­tung der maximal zulässigen Stimmen­zahl ist der Stimm­zet­tel ungültig.
  • Jede Wählerin und jeder Wähler kann kumulieren (bis zu drei ­Stim­men für einen Bewer­ber oder eine ­Be­wer­be­rin vergeben) und beziehungsweise oder panaschie­ren (Stimmen auf verschie­de­ne ­Par­tei­en beziehungsweise Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen verteilen).
  • Es besteht zudem eine positi­ve Kenn­zeich­nungs­pflicht.
  • Es findet Verhält­nis­wahl statt.
  • Der Stimm­zet­te­lum­schlag für die Wahl des Ge­mein­de­rats und des Ortschafts­rats für die Urnenwahl wird erst im Wahllo­kal ­aus­ge­ge­ben.
  • Der oder die Stimm­zet­tel werden in den Stimm­zet­te­lum­schlag gesteck­t und in die Wahlurne geworfen.

Deutsche Staats­an­ge­hö­rige und Unions­bür­gerinnen beziehungsweise Unionsbürger, die ihren Haupt­wohn­sitz seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Karlsruhe haben, werden automa­tisch in das Wäh­ler­ver­zeich­nis einge­tra­gen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, ansonsten entspricht die Wählbarkeit den allgemeinen Wahlrechtsvoraussetzungen: siehe „Wer darf wählen?“

Bundestagswahlen

Bei Bundes­tags­wah­len umfasst das Gebiet der Stadt Karlsruhe den Wahl­kreis 271 Karlsruhe-Stadt und somit einen der 299 Wahlkrei­se ­bun­des­weit. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 vereinigte die Wahl­kreis­be­wer­berin Zoe Mayer (GRÜNE) die meisten Erst­stim­men auf sich und errang damit das Direkt­man­dat des Karls­ru­her Bundes­tags­wahl­krei­ses.

Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.

Landtagswahlen

Bei Landtags­wah­len umfasst das Gebiet der Stadt Karlsruhe zwei der 70 Wahlkreise im Land:
Wahlkreis 27 – Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 – Karlsruhe II (West).

In den 17. Landtag von Baden-Württem­berg wurden im Jahr 2021 mit Ute Leidig (GRÜNE, Wahlkreis 27) und Alexander Salomon (GRÜNE, Wahlkreis 28) zwei Abgeord­nete aus Karlsruhe per Direktmandat gewählt.

Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Jahr 2026 statt.

Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters

Alle acht Jahre sind die Bürge­rin­nen und Bürger der Stadt Karlsruhe zur Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbür­ger­meis­ter­s aufgerufen.

Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Jahr 2028 statt.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Wahlamt

Zähringerstraße 61

76133 Karlsruhe

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