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Rechtzeitig an Pflegemaßnahmen denken

Hainbuchenhecke Hecken dürfen nur zwischen Oktober und Februar gestutzt werden. © Stadt Karlsruhe, GBA, Eva Vogel

Noch bis Ende dieses Monats haben alle Hobbygärtnerinnen und -gärtner Zeit, zur Astschere zu greifen, wenn es um das Stutzen von Hecken geht.

Die Stadt Karlsruhe weist alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes Heckenrückschnitt nur in der Zeit zwischen Oktober und Februar gestattet ist. Diese Vorschrift gilt auch für Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen sowie für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.

Ausnahme: Grün an Verkehrswegen entlang

Eine Ausnahme hiervon bilden Form- und Pflegeschnitte bei Hecken, Sträuchern und Bäumen an den Grundstücksgrenzen entlang von Verkehrswegen. Diese sind das gesamte Jahr über zulässig. Die Stadtverwaltung bittet daher um regelmäßigen Rückschnitt, um das Hineinwachsen von Hecken oder Bäumen in den Verkehrsraum zu verhindern. Zu prüfen ist dabei jedoch, ob in dem Bewuchs Vögel nisten.

Durch die regelmäßige Pflege von Gehölzen tragen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu einer höheren Verkehrssicherheit bei, sondern auch, dass in der Stadt alle bequem und sicher unterwegs sein können.

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