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Neue Grillplatzordnung verabschiedet

Satzung regelt Fragen zu Brandgefahr, Musik und Müll

Grillplatz in Karlsruhe Der Gemeinderat hat eine neue Fassung der Grillplatzordnung verabschiedet © Stadt Karlsruhe, PIA, Boris Burghard

Grillen im Sommer bringt Spaß und ist gesellig. Auch in Karlsruhe werden die vorhandenen Grillplätze gerne genutzt. Der Gemeinderat hat nun eine neue Fassung der Grillplatzordnung verabschiedet. Was ist erlaubt und was nicht? Eine Übersicht.

Warum wurde die Grillplatzordnung geändert?

Der Klimawandel führt verstärkt zu langen und intensiven Trockenphasen und damit zu einer deutlich erhöhten Waldbrandgefahr. „Diese Entwicklung stellt eine wachsende Herausforderung für den Schutz unserer Wälder und Grünbereiche dar“, erklärt Forstamtsleiter Dr. Stefan Wilhelm. Daher wurden erste Grillstellen bereits 2024 mit neuen, sichereren Grills ausgestattet. Um die Natur zu schützen und den Nutzern klare Vorgaben an die Hand zu geben, musste nun noch die Grillplatzordnung auf den neuesten Stand gebracht werden.

Wie viele Grillplätze gibt es?

In Karlsruhe gibt es insgesamt sechs Grillplätze, die der Erholung und privaten Nutzung dienen – auf der Rennwiese im Oberwald, am Oberwaldsee, am Zündhütle an der Tiefentalstraße, am Igelseck in Stupferich, an der Friedrichstaler Allee im Hardtwald (Forst BW) sowie den Grillplatz „Lager“ (Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen).

Welche Benutzungszeiten gelten?

Die Grillplätze können täglich von 9 bis 23 Uhr genutzt werden, ab 22 Uhr muss die allgemeine Nachtruhe eingehalten werden. Für den Grillplatz „Lager“ in Eggenstein-Leopoldshafen ist zudem eine Reservierung erforderlich.

Was muss bei der Benutzung beachtet werden?

Das Grillen muss mit Sorgfalt und unter Beachtung der jeweiligen Brandgefahr erfolgen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erstellt tagesaktuell einen Waldbrandgefahrenindex – dieser muss vom 1. März bis 31. Oktober unbedingt beachtet werden. Bei der höchsten Waldbrandgefahr (Stufe 5) gilt besondere Vorsicht. Bei starkem Wind und Funkenflug ist das Grillen untersagt. Außerdem darf nur in den vorhandenen Grillstellen gegrillt werden sowie in Gasgrills, die einen Mindestabstand von 40 Zentimetern zum Boden aufweisen. Einweggrills sind ebenso verboten wie Lagerfeuer.

Welches Brennmaterial ist erlaubt?

Verwendet werden darf nur mitgebrachte, handelsübliche Grillkohle oder -briketts sowie Gas für Gasgrills. Das Verbrennen von Ästen, Holz, Abfällen oder sonstigen Materialien ist verboten. Auch Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin ist untersagt, es dürfen nur Feststoff-Grillanzünder verwendet werden.

Wenn die Glut glüht …

… müssen Grillfeuer und Glut unbedingt beaufsichtigt werden. Vor dem Verlassen der Grillplätze müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht werden. Für eventuell entstehende Brände sind die Nutzenden verantwortlich. An den Grillplätzen sind keine Feuerlöscher vorhanden.

Wohin mit der Glut?

Kalte Asche und abgekühlte Reste von Grillkohle gehören in die aufgestellten Müll-Behältnisse. Das Entsorgen im Wald ist strengstens untersagt.

Darf Musik gespielt werden?

Grillplätze sind keine Partymeile. Der Gemeinderat hat daher abgewogen: Musikinstrumente sind bis 22 Uhr in angemessener Lautstärke erlaubt, elektronische Abspielgeräte dagegen nicht zugelassen. Grundsätzlich gilt: Kein Lärm, der Nachbarn, andere Besuchende oder sensible Arten im Wald stört.

Darf ich zum Grillplatz Lichtquellen mitnehmen?

Zum Schutz der Tierwelt ist die Beleuchtung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Kleine, mobile Leuchten mit warmweichem Licht sind in Ordnung. Unzulässig sind Schweinwerfer oder farbige Effektleuchten. Kerzen und andere offene Lichtquellen sind aufgrund der Brandgefahr ebenfalls nicht gestattet.

Wohin mit dem Müll?

Sämtliche Abfälle sind wieder mitzunehmen oder in die dafür vorgesehenen Müll-Behältnisse zu werfen. Sind diese voll, muss der Müll mitgenommen werden.

Darf auf den Grillplätzen übernachtet werden?

Nein, Zelten oder Campieren ist nicht gestattet.

Grillplatz am Oberwaldsee

StadtZeitung

Dies ist ein Beitrag der StadtZeitung, die auch in gedruckter Form erscheint. Alle Ausgaben des ePapers sind digital verfügbar.

Mehr zu städtischen Themen und den Aktivitäten der Stadtverwaltung Karlsruhe unter karlsruhe.de/stadtzeitung.

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