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Lärm gegen Nachtruhe

Aktionsplan fortgeschrieben: Gemeinderat befürwortet Tempo-30-Zonen in Karl- und Brauerstraße

Aufnahme 30er Zone- und "Lärmschutz"-Schild vor Himmel, Bäumen und Oberleitungend der Bahn. Eine Beschränkung auf Tempo 30 – wie hier in der Kriegsstraße – kann dem Lärmschutz zuträglich sein. © Stadt Karlsruhe, PIA, Paula Liebig

Der Lärmaktionsplan (LAP) wird seit 2009 regelmäßig nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes überprüft. Der Karlsruher Gemeinderat hat nun die Fortschreibung der vierten Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen. Zudem hat eine knappe Mehrheit für einen Änderungsantrag der Grünen-Fraktion votiert, der auch tagsüber in der Karlstraße sowie nachts in der Brauerstraße Tempo 30 fordert.

Änderungsantrag diskutiert

Dr. Sonja Klingert (Grüne) begründete die Forderungen mit Lärmgrenzwerten, die in der Brauerstraße tagsüber sehr weit und nachts deutlich überschritten würden. „Dass man das wegen Verkehrsfluss vom Tisch wischt, ist für uns unverständlich“, kritisierte die Stadträtin. „Wir haben schon viel geschafft“, sagte Dr. Raphael Fechler (SPD), "das entbindet uns jedoch nicht davon, weitere Maßnahmen zu ergreifen.“ Fabian Gaukel (Volt) ging noch einen Schritt weiter. Seine Fraktion fordert ein stadtweites Tempo 30. „Lasst uns darüber sprechen, wo man wirklich sinnvoll Tempo 30 fahren kann“, forderte der Volt-Stadtrat. Andreas Kehrle (CDU) sagte mit Blick auf den Grünen-Antrag: „Wir brauchen Straßen, die Verkehr abfließen lassen können. Und dafür ist die Brauerstraße eigentlich auch vorgesehen.“ Dr. Paul Schmidt (AfD) befand mit Blick auf das geforderte Tempolimit in der Karlstraße, dass „es hier nicht darum geht, den Bürgern etwas Gutes zu tun, hier geht es darum, eine gegen das Auto gerichtete Ideologie weiter durchzusetzen“. Petra Lorenz (FDP/FW) fand es richtig, die Bürgerschaft beim Lärmaktionsplan mit einzubeziehen. Den Antrag der Grünen lehnte sie ab, da die Brauerstraße eine Haupteinfahrtsroute nach Karlsruhe sei. „Irgendwo sind dem Ganzen auch Grenzen gesetzt.“

Mehr Sicherheit

Michael Haug (KAL) sagte, dass mit dem Maßnahmenkonzept wichtige Änderungen zur Lärmminderung vorgeschlagen würden. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup verdeutlichte abschließend: „Die Behauptung, dass Tempo 30 grundsätzlich zu einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Straßen führt, lässt sich ausdrücklich widerlegen.“ Es gebe hier sogar einen kontinuierlicheren Fluss. „Was bei Tempo 30 auch noch zu berücksichtigen ist, ist der Sicherheitsaspekt. Der ist gewaltig.“

Mentrup kündigte an, dass die Verwaltung nun die Vorschläge aus dem Antrag der Grünen noch einmal prüfen werde. Auch der Beteiligungsprozess für einen Teilbereich der beiden Straßen muss nun nachgeholt werden. Danach bekommt der Gemeinderat eine neue Vorlage zur Abstimmung.

Die Stadt Karlsruhe ist als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zuletzt wurde im Dezember 2019 der Maßnahmenkatalog des LAP an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Aufgrund neuer EU-Vorgaben zur Berechnung des Umgebungslärms von bodennahen Quellen, mussten die Lärmkarten aktualisiert werden. Dies hat auch eine Ergänzung der Lärmschutzmaßnahmen zum LAP zur Folge. Bei zukünftigen Planungen, insbesondere bei Bauleitplanverfahren sind ausgewiesene „ruhige Gebiete“ beziehungsweise „Erholungszonen“ wie der Alte Flugplatz und der Schlossgarten in die Abwägung einzubeziehen.

Dieser Artikel erscheint in der StadtZeitung Nr. 23 am 30. Mai 2025.

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