Lücken identifizieren und nachhaltig schließen – seit dem 1. Juli beschäftigt sich die neu eingerichtete Koordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention mit der Umsetzung des Konzepts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die neue Stelle ist beim Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe angesiedelt und wird von Viktoria Kornhaas wahrgenommen. „Das Schaffen der neuen Stelle ist ein wichtiger Schritt, um die Hilfsstrukturen in Karlsruhe bedarfsgerecht auszubauen und bestehende Schutzlücken zu schließen“, sagt Verena Meister, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe.
Gewalt in Karlsruhe langfristig bekämpfen
Die 2018 in Kraft getretene „Istanbul-Konvention“ verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einrichtung von Koordinierungsstellen, die die Umsetzung des Abkommens voranbringen und überwachen sollen. „Diese Stelle ist für unsere Arbeit und die Stadtgesellschaft ein großer Mehrwert“, betont Meister, „denn mit der Istanbul-Konvention haben wir erstmals eine Vorgabe, welche Einrichtungen und Maßnahmen vorhanden sein müssen.“
Durch Arbeitskreise und eine systematische Priorisierung soll nun die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt langfristig gewährleistet werden. Um dem Problem nachhaltig zu begegnen, ist jedoch auch eine stärkere finanzielle Unterstützung von Bund und Land notwendig.
Karlsruhe unter den Vorreiterinnen bei Umsetzung der „Istanbul-Konvention“
Deutschland hat sich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umzusetzen. Seit 2020 arbeitet die Stadt Karlsruhe an einem Konzept zur Umsetzung dieser Konvention. „Dabei sind wir in Baden-Württemberg unter den ersten Kommunen, die eine kommunale Koordinierungsstelle etabliert haben. Wir freuen uns, das Konzept jetzt umsetzen zu können“, sagt Kornhaas.
Das Konzept umfasst überdies eine Bestands- und Bedarfsermittlung zu verschiedenen Gewaltformen wie häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsprostitution, Menschenhandel, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung (FGM/C), Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“. Denn noch immer zeigt sich Gewalt gegen Frauen in vielen Formen und tritt in allen Lebensbereichen auf. In Deutschland erfährt etwa jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner.