Dass der öffentliche Nahverkehr neue Wege zur Finanzierung benötigt, ist nicht zuletzt durch die Einführung des Deutschland-Tickets deutlich geworden. Als bundesweit erstes Projekt dieser Art setzt das Land Baden-Württemberg hierbei auf den Mobilitätspass – und Karlsruhe ist als eine von drei Vorreiterkommunen ganz vorne mit dabei.
Nachdem das Land ein Modellprojekt mit 21 Kommunen abgeschlossen hatte, kristallisieren sich für den Mobilitätspass nun vier verschiedene Varianten heraus: Einwohnerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag, Kfz-Halterbeitrag oder Straßennutzungsgebühr. Nach den Berechnungen des Verkehrsministeriums könnten beispielsweise zehn Euro Arbeitgeberbeitrag pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Großstädten zwischen 13 und 52 Millionen Euro pro Jahr für den ÖPNV erzielen. Eine Straßenbenutzungsgebühr von 25 Euro pro Monat würde zwischen 24 und 87 Millionen Euro pro Jahr einbringen.
Unterstützung vom Land
Bei der weiteren Ausgestaltung des Mobilitätspasses, der Bestandteil der baden-württembergischen ÖPNV-Strategie ist, will das Land die drei Vorreiterkommunen unterstützen. Neben Karlsruhe arbeiten auch Freiburg und der Ortenaukreis an der Klärung von Detailfragen. Verkehrsminister Winfried Hermann beglückwünschte die Modellregionen zu ihrem Engagement für Klimaschutz und Mobilitätswende. Das neue Finanzierungsinstrument sei wichtig für den weiteren Ausbau und die qualitative Verbesserung des Nahverkehrs, schrieb Hermann in einer Pressemitteilung. „Mit der Einführung des Mobilitätspasses erwarten wir auch eine Entlastung der Straßen in den Städten und Landkreisen vor Ort.“
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup erhofft sich von der beratenden Begleitung Erkenntnisse, wie sich der ÖPNV attraktiver gestalten lässt. „Als Vorreiterkommune bekommen wir Klarheit über die finanziellen Auswirkungen einer Nahverkehrsabgabe auf die Investitionskraft der Verkehrsbetriebe Karlsruhe sowie über den Weg zur Einlösung des Mobilitätsguthabens beim Karlsruher Verkehrsverbund“, sagte Mentrup. Außerdem könne man „direkt die Belange einer großen ÖPNV-Region in die vertiefende Vorbereitung für die rechtliche Rahmensetzung einbringen“.