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Gewässerschau entlang des Wetterbachs

Hochwasserschutz und ökologische Funktion im Blick

Luftaufnahme von Wolfartsweier Luftaufnahme von Wolfartsweier © Stadt Karlsruhe, Roland Fränkle

Das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe führt am Mittwoch, 29. Oktober 2025, 9 bis 14 Uhr, gemeinsam mit Fachleuten aus anderen Ämtern entlang des Wetterbaches eine Gewässerschau durch. Hierzu werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Teilweise verläuft die Gewässerschau im Gewässerbett des Wetterbaches, je nach Witterung sind wasserdichte Schuhe erforderlich und es besteht erhöhte Rutschgefahr.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können unter anderem Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Wetterbaches in Grünwettersbach, Wolfartsweier und Durlach aber auch für die Unterlieger geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Besichtigt wird der Abschnitt zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken Hatzenwies und der Autobahn bei Wolfartsweier. Treffpunkt ist in Grünwettersbach beim Hochwasserrückhaltebecken Hatzenwies (siehe Stadtplanausschnitt).

Treffpunkt Gewässerschau

Hintergrund: Wassergesetz Baden-Württemberg

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Karlsruhe ist der Träger der Unterhaltungslast für den Wetterbach mit Nebengewässer. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Karlsruhe bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Tiefbauamt, Bereich -Gewässer-

Telefon: 0721/133-6690

E-Mail:

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