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Parcours und Prävention

Beim Safety Day steht der Umgang mit E-Rollern im Fokus

Bürgermeister Dr. Albert Käuflein fährt E-Roller. Bürgermeister Dr. Albert Käuflein eröffnete den Safety Day für E-Roller. © Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt, Paula Liebig

E-Roller sind ein vergleichsweise neues Verkehrsmittel und es gibt noch einige ungeklärte Fragen zum Umgang mit ihnen. Nicht jede Stadt ist bereit, sie auf ihren Straßen zuzulassen. Die Karlsruher Verwaltung geht derzeit den Weg der Zusammenarbeit mit den Anbietern und hat am vergangenen Freitag, mit ihnen und dem Präventionsreferat des Polizeipräsidiums, einen gemeinsamen Safety Day veranstaltet. Dabei wurden auf dem Marktplatz Verkehrssicherheitstipps sowie Fahrübungen auf einem Parcours angeboten. Die Veranstaltung zielte darauf ab, das Verständnis für den Umgang mit den Rollern und das sichere Fahren zu fördern.

Mobil auf der "letzten Meile"

Bürgermeister Dr. Albert Käuflein hob den Beitrag hervor, den E-Roller zur Mobilitätswende leisten können. Sie sind ein Teil nachhaltiger Mobilität, indem sie auf der sogenannten „letzten Meile“ zum Zielort helfen. Die „letzte Meile“ bezeichnet den Abschnitt vom öffentlichen Nahverkehr zum endgültigen Ziel und ist für viele bei der Entscheidung zwischen Auto und Bahn relevant. Für BM Käuflein ist jedoch auch klar: „Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für E-Tretroller. Ähnlich wie bei Fahrrädern darf man mit ihnen nicht durch Fußgängerzonen fahren, nicht den Gehweg benutzen und sie müssen ordnungsgemäß abgestellt werden, wenn die Fahrt beendet ist.“
Kritiker bemängeln häufig das sorglose Abstellen der Roller, insbesondere auf Gehwegen. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit, da sich einige Nutzerinnen und Nutzer nicht an die Verkehrsregeln halten. Maximilian Lipp, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts, betonte: „Wir setzen auf Zusammenarbeit mit den Anbietern, sehen aber auch Möglichkeiten zur Verbesserung.“ Er möchte das Abstellen der Roller optimieren und dafür zusätzliche Bereiche festlegen. Rechtswidriges Abstellen muss als Hindernis für den Verkehr geahndet werden, da insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung auf barrierefreie Wege angewiesen sind. Unachtsam geparkte E-Roller sind für sie un-überwindbares Hindernis oder gefährlichen Stolperfallen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Verleihern der Elektrokleinstfahrzeuge ist derzeit in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt, der im November dieses Jahres bei weiterer Zusammenarbeit verlängert wird.

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