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Christkindlesmarkt: Anstieg bei den Gebühren

Aufbau einer Hütte auf dem Christkindlesmarkt. Aufbau einer Hütte auf dem Christkindlesmarkt. © Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt, Georg Hertweck

Der Christkindlesmarkt öffnet am kommenden Montag seine Pforten und erfüllt wieder mit Lichterglanz und Essensduft die Innenstadt. Zuvor musste sich allerdings der Gemeinderat noch mit eher profanen Aspekten dieses Themas beschäftigen: Kostendeckungsgrad, Gebühren und Einsparungen. Denn in seiner November-Sitzung hat das Gremium jetzt die Gebührensatzung für den Christkindlesmarkt ab 2025 neu festgesetzt.

Für die Jahre 2025 und 2026 hatte die Verwaltung eine „moderate Erhöhung der Gebühren von maximal 15 Prozent“ angesetzt, so die Vorlage. Dies beträfe vor allem die umsatzstärkeren Essens- und Getränkestände – bei Kunsthandwerkerhütten bleibe die Belastung gleich. Der vom Gemeinderat vor fünf Jahren beschlossene Kostendeckungsgrad in Höhe von rund 73 Prozent, so rechnete das Marktamt vor, könne nicht erreicht werden, 2025 lande dieser bei etwa 67, 2026 bei rund 65 Prozent.

„Zähneknirschend“ werde man den „starken Erhöhungen“ zustimmen, so Leonie Wolf (Grüne). Sie bemängelte, dass der Kostendeckungsgrad nicht erreicht werde und langfristig sogar sinke. Dies gleiche einer schleichenden Erhöhung der Zuschüsse für den Christkindlesmarkt, gab sie zu bedenken. Als „moderate“ und damit „vertretbare“ Erhöhung sah es dagegen Elke Ernemann (SPD). Auch ihre Fraktion sei mit dem Kostendeckungsgrad nicht zufrieden.

Die CDU stellte nur einen Tag vor der Sitzung einen umfassenden Änderungsantrag. „Es kann nicht alles auf die Gebühren abgewälzt werden“, so Fraktionschef Detlef Hofmann. Denn um den Kostendeckungsgrad zu senken, müsse neben den Gebühren auch die Ausgabenseite betrachtet werden, das heißt: Kosteneinsparungen. Beispielhaft erwähnte die CDU in ihrem Antrag, den fliegenden Weihnachtsmann nur alle zwei Jahre zu buchen. Auch wünschte sie sich mehr Planungssicherheit für die Beschicker durch ein früheres Ende der Bewerbungsfrist und damit zeitigeren Zusagen von Seiten der Verwaltung. Dr. Paul Schmidt (AfD) führte an, dass er inhaltlich mitgehen könne. Den Zeitpunkt der Antragstellung bezeichnete er als keinen guten Stil. Mit dem Christkindlesmarkt subventioniere man auch den Innenstadthandel, warf Thomas Hock (FDP) ein. Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz kündigte an, dass man die eingebrachten CDU-Vorschläge in den Ausschüssen beraten werde. Die letzte Gebührenerhöhung habe es vor Corona in 2019 gegeben, gab sie zu bedenken.

„Wir gehen sehr sozial mit unseren Schaustellern um“, betonte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup. Der Markt sei auch eine Konkurrenz zur „stationären Gastronomie“. Letztlich beschloss der Gemeinderat einstimmig die neue Satzung. „Ein fast weihnachtliches, versöhnliches Ergebnis“, so Mentrup. -has-

Dieser Artikel erschien in der StadtZeitung Nr. 47 am 22. November 2024. Die Inhalte der StadtZeitung schon lesen, bevor sie im Briefkasten steckt: Im ePaper https://bnn.de/epaper-stadtzeitung sind alle Ausgaben digital verfügbar.

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