Menü
eService
Direkt zu
Suche

Bauleitplanverfahren um das Rheinhafen-Dampfkraftwerk Block 9 gestartet

Ansicht des Kohlekraftwerks mit Hafenbecken im Vordergrund Ansicht des Kohlekraftwerks mit Hafenbecken im Vordergrund © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Erste Anregungen für die Erarbeitung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Titel „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ sind im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am Dienstag, 15. Juli 2025, eingeholt worden. 

Die EnBW beabsichtigt, auf ihrem Kraftwerksgelände am Rheinhafen eine neue, wasserstofffähige Gas- und Dampfturbinenanlage zu errichten, die als schnell ansteuerbare Kraftwerksreserve für den Südwesten Deutschlands dienen soll. Unter dem Titel Rheinhafen-Dampfkraft Block 9, kurz RDK9, soll die Anlage zukünftig 850 Megawatt elektrische und 220 Megawatt thermische Leistung liefern. Der zunächst auf Erdgas ausgelegte Kraftwerksbetrieb soll voraussichtlich ab Mitte der 2030er-Jahre auf Wasserstoff umgestellt werden. Der Karlsruher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 einen Grundsatzbeschluss zu den Kraftwerksplänen gefasst, mit dem er das Vorhaben grundsätzlich unterstützt, aber auch den Wunsch untermauert hat, eng eingebunden zu werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Räumen der Kraftwerksverwaltung der EnBW am Rheinhafen kamen rund 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger, um sich über die Pläne der EnBW zu informieren sowie Fragen und Anmerkungen zum Vorhaben und dem Bauleitplanverfahren zu stellen. Rede und Antwort standen Andreas Pick und Bernd Abröll von der EnBW sowie Heike Dederer vom Stadtplanungsamt Karlsruhe. 

Heike Dederer vom Stadtplanungsamt, Andreas Pick sowie Bernd Abröll von EnBW beantworten die Fragen der Bürger*innen moderiert von Frank Ulmer (v.l.n.r.)

Die Nachfragen und Anmerkungen zur Erforderlichkeit des neuen Kraftwerksblocks, zu den Berechnungsgrundlagen, zu den Auswirkungen des Schadstoffausstoßes und vielem mehr wird das Stadtplanungsamt zeitnah als häufig gestellte Fragen (FAQ) mit Antworten aufbereiten, um in diesem Verfahren über das übliche Maß hinaus die Einwohnerschaft zu informieren und zu beteiligen. Stellungnahmen zu den vor Ort gezeigten Unterlagen können Interessierte noch bis 1. August 2025 hier abgeben. Auch diese werden beim Erstellen des abrufbaren Fragenkatalogs berücksichtigt werden. 

Neben dem erforderlichen Bauleitplanverfahren, das beim Stadtplanungsamt läuft, bedarf es auch eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Genehmigungsbehörde. Formelle Bekanntmachungen aus dem Immissionsschutzverfahren finden sich zu gegebener Zeit auf der Seite des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Die EnBW selbst informiert ebenfalls über den aktuellen Stand ihrer Planungen zu RDK9. 

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben