Da es in den letzten Wochen zu keinen weiteren positiven Befunden bei der Untersuchung auf Geflügelgrippe gekommen ist, wird die im Stadtkreis Karlsruhe bis zum 12. Februar 2026 bestehende Pflicht zur Aufstallung des Geflügels entlang des Rheins nicht verlängert. Jeder Geflügelhaltende sollte aber weiterhin auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, um seine Tiere so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen.
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