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Alarmierende Zahlen aus dem Veterinäramt

Schwere Verstöße gegen Tierschutzrecht führen zu Fortnahmen und Einziehungen

Detailfoto des Eingangs zum Rathausgebäude am Marktplatz in Karlsruhe Detailfoto des Eingangs zum Rathausgebäude am Marktplatz in Karlsruhe © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Das Veterinäramt der Stadt Karlsruhe stellt eine Zunahme bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzrecht fest. Vermehrt müssen Tiere fortgenommen, anderweitig untergebracht und oft dann auch eingezogen werden, da die Tierhalterinnen und -halter nicht in der Lage sind, für eine artgerechte Unterbringung zu sorgen. Erst vor einer Woche wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr mehr als zwanzig Farbratten, vier Farbmäuse, Achatschnecken und eine Vogelspinne ins Tierheim der Stadt Karlsruhe verbracht, da sich der Halter nicht mehr um diese Tiere gekümmert hatte. Ein Tierhalteverbot lag gegen diesen Halter bereits vor.

In diesem Jahr wurden durch die Stadt Karlsruhe bereits zehn Tierhalteverbote erlassen und in fünfzehn Fällen Tiere eingezogen. Zum Vergleich: 2024 wurden im selben Zeitraum sechs Tierhalteverbote und acht Einziehungen verfügt. Es handelte sich dabei um sieben Hunde, zwei Katzen und 14 Fische. 2025 wurden bisher elf Hunde, 29 Katzen, elf exotische Heimtiere und zwei Pferde eingezogen. Dabei wurde von den einzelnen Tierhaltenden oft mehr als ein Haustier gehalten. Die Aufnahme von mehr als zehn Katzen aus einem Haushalt stellt für das Tierheim (Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e. V.) eine große Belastung dar und verlangt von allen Beteiligten eine hohe Einsatzbereitschaft.

Häufig liegt eine Überforderung vor

Die Ursachen für die zahlreichen schweren Tierschutzverstöße sind vielfältig – häufig liegt eine Überforderung vor, zudem sind oft fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten der Grund. Appelliert werden kann nur an die Vernunft der Menschen, sich Tiere nicht unüberlegt anzuschaffen und die Ausgaben, die dabei entstehen können, vorher zu bedenken. Allein die Kosten für die Kastration einer Katze überfordern bereits viele Halterinnen und Halter.

In Karlsruhe gilt die Katzenschutzverordnung, die jeden Katzenhaltenden dazu verpflichtet, seine freilaufende Katze kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Aber auch Wohnungskatzen können sich sehr schnell unkontrolliert vermehren, wie dies in einem Fall mit 14 Katzen, die in einer Zweizimmerwohnung auf engstem Raum zusammenlebten, festgestellt wurde. Für die Tiere bedeutet eine solche Haltung erheblichen Stress und Leid. Die zu einem großen Teil komplett verwilderten Tiere befinden sich inzwischen ebenso beim Tierschutzverein Karlsruhe und werden für die Vermittlung vorbereitet.

Abgemagerter Boxer

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