In seiner Sitzung vom 25. November 2025 hat der Gemeinderat dem Abschluss einer Absichtserklärung zwischen der Stadt und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum Vorhaben des Rheinhafen-Dampfkraftwerks Karlsruhe Block 9 (RDK9) zugestimmt.
Die EnBW als Vorhabenträgerin plant im Rahmen der Dekarbonisierung ihres Kraftwerksparks auf dem Kraftwerksgelände am Karlsruher Rheinhafen die Entwicklung, den Bau und den Betrieb einer neuen wasserstofffähigen Gas- und Dampfturbinenanlage mit der Möglichkeit zur Kraft-Wärme-Kopplung als RDK9. Die Anlage soll im nördlichen Bereich des Kraftwerksgeländes auf einem Teil der heutigen Kohlehalde entstehen. Die Umsetzung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Bund die Förderkulisse zum Kraftwerkssicherheitsgesetz wie angedacht verabschiedet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Des Weiteren bedarf das Vorhaben der EnBW einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, für die das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig ist. In städtischer Verantwortung liegt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, dessen Aufstellung die Verwaltung derzeit unter dem Verfahrenstitel „Rheinhafen-Dampfkraftwerk Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ vorbereitet.
Zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Abschluss städtebaulicher Verträge zwischen der Stadt und der EnBW notwendig. Die nun durch den Gemeinderat verabschiedete Absichtserklärung bildet die Basis für die weiteren Vertragsverhandlungen.
Die Absichtserklärung zum RDK9 beinhaltet wichtige projektbezogene Aspekte zum Wasserstoffeinsatz, zur Bauphase und Gestaltung der Anlage sowie einem Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das Gesamtareal. Einige der beabsichtigten Regelungen greifen dabei auch öffentlich vorgetragene Kritikpunkte auf. Der genaue Wortlaut der Vereinbarung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Karlsruhe abrufbar.
BM Fluhrer: "Klares Verhandlungsmandat"
Bürgermeister Daniel Fluhrer betont: „Unser Gemeinderat hat uns mit seinem Beschluss ein klares Verhandlungsmandat für den notwendigen Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit der EnBW gegeben. Wir wollen die Chance eines solch neuen wasserstofffähigen Gas- und Dampfkraftwerkes zur weiteren Reduktion von CO2- und anderer Schadstoffemissionen nutzen und darüber hinaus weitere Abnehmer mit einer entsprechenden Pipelineendung im Rheinhafen mit Wasserstoff versorgen sowie unseren Fernwärmenetzausbau mittels Kraft-Wärmekopplung forcieren. Somit kann für Karlsruhe und die Region ein entscheidender standortpolitischer Meilenstein der Energiewende erzielt werden.“
Dekarbonisierung als Ziel
Michael Class, Leiter Erzeugung Portfolioentwicklung bei der EnBW dazu: „Wir freuen uns sehr über den Ratsbeschluss vom 25. November 2025, der den Weg für die Absichtserklärung zwischen der Stadt Karlsruhe und der EnBW ebnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um gemeinsam ein Projekt zu realisieren, das sowohl den Klimaschutzzielen der Stadt als auch unserer eigenen Unternehmensstrategie zur Dekarbonisierung entspricht.“
Nachdem der Gemeinderat im April einen Grundsatzbeschluss zu den Kraftwerksplänen gefasst hat und im Juli die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren stattfand (siehe die Pressemeldung dazu), ist der Aufstellungs-, Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss für Sommer 2026 angedacht.
Neben den EnBW-eigenen Informationen zum RDK9 hat das Stadtplanungsamt eine Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ unter www.karlsruhe.de/bpl/vbb-rdk9 veröffentlicht.