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Bieten Sie einem Kind ein liebevolles und sicheres Zuhause auf Zeit oder auf Dauer. Werden Sie Pflegefamilie oder Adoptivfamilie – mit dem Pflegekinderdienst und der Adoptionsfachstelle an Ihrer Seite!
Wir suchen immer offene, interessierte und engagierte Menschen, die bereit sind, vorübergehend oder dauerhaft ein Kind bei sich aufzunehmen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Aaron* ist ein fröhlicher, aufgeschlossener Junge, der bald seinen dritten Geburtstag feiert. Er zeigt großes Interesse an seiner Umgebung, ist sehr aktiv und neugierig. Am liebsten möchte er alles gleichzeitig entdecken, weshalb er im Alltag eine durchgehende Aufsicht benötigt.
Im Kontakt mit anderen Kindern und in seiner Entwicklung braucht Aaron* Unterstützung. Im Alltag benötigt Aaron* klare Strukturen, verlässliche Regeln sowie einen stabilen und fördernden Rahmen.
Zu seinen Eltern bestehen regelmäßig begleitete Umgangskontakte, welche auch in Zukunft beibehalten werden sollen. Aarons* Eltern sind bis auf Weiteres nicht in der Lage, den Bedürfnissen ihres Kindes gerecht zu werden.
Wir suchen: Eine liebevolle Vollzeitpflegefamilie für Aaron* im Stadtgebiet Karlsruhe oder dem näheren Umkreis, welche die Beziehung zu den Eltern wertschätzend unterstützt.
Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist in absehbarer Zeit nicht möglich.
ortsübliches Pflegegeld
monatlich pauschale Zuschüsse und einmalige Beihilfen
Zuschüsse zur Altersvorsorge für die Pflegeperson
kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen
Austausch mit anderen Pflegefamilien
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Ripke: 0721 133-5118
*Name wurde geändert
Ella ist ein sehr fröhliches und zufriedenes, ein Jahr altes Mädchen und erkundet neugierig und aktiv ihre Umgebung. Sie hatte einen schwierigen Start ins Leben und zeigt deshalb vor allem im Wachstum, aber auch im Bereich der Sprache, Entwicklungsverzögerungen auf. Zudem wurde das fetale Alkoholsyndrom bei Ella festgestellt.
Ella lebt aktuell in einer Bereitschaftspflegefamilie und erhält umfassende Förderung.
Aufgrund individueller Gegebenheiten sind die leiblichen Eltern von Ella* momentan nicht in der Lage, Verantwortung für ihre Tochter zu übernehmen und sich um sie zu kümmern. Es bestehen sporadisch begleitete Umgangskontakte, die auch auf längerer Sicht von der Pflegefamilie unterstützt werden sollen.
Eine liebevolle Vollzeitpflegefamilie für Ella* im Stadtgebiet Karlsruhe oder dem näheren Umkreis, die die Beziehung zu den Eltern wertschätzend unterstützt.
Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist in absehbarer Zeit nicht möglich. Somit sollte eine Offenheit für eine zeitliche Befristung, sofern sich die Lebenssituation der Eltern stabilisieren sollte, als auch für eine dauerhafte Vollzeitpflege, seitens der Pflegefamilie gegeben sein.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Ahrens: 0721 133-5121
*Name wurde geändert
Devran* ist vier Jahre alt und lebt seit November 2025 in einer Bereitschaftspflegefamilie. Er benötigt derzeit noch viel direkte Zuwendung sowie feinfühlige Anleitung im Alltag. Klare Strukturen, nachvollziehbare Regeln und verlässliche, sichere Bindungsbeziehungen sollen ihm helfen, sich besser zu regulieren und sowohl mit Gleichaltrigen als auch mit Erwachsenen angemessen in Kontakt zu treten.
Gleichzeitig ist Devran* ein aufgewecktes, wissbegieriges Kind, das sich auch gut eigenständig mit seinen Spielsachen beschäftigen kann. Er zeigt sich gegenüber anderen Kindern hilfsbereit und interessiert.
Eine liebevolle Vollzeitpflegefamilie im Stadtgebiet Karlsruhe oder dem näheren Umkreis, idealerweise mit pädagogischem Hintergrund oder fundierter Erziehungserfahrung. Die Pflegefamilie sollte sich gut auf die Bedürfnisse eines Kindes im Vorschulalter einlassen können und Freude daran haben, seine Entwicklung alltagsnah und individuell zu fördern. Offenheit, Reflexionsbereitschaft und die Fähigkeit, mit herausforderndem Verhalten ruhig und strukturiert umzugehen, sind von besonderer Bedeutung.
Wichtig ist, dass die Pflegefamilie die Beziehung zu den leiblichen Eltern wertschätzend unterstützt und bereit ist, Umgangskontakte im Sinne von Devran* zu begleiten.
Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist kurzfristig nicht möglich. Daher wünschen wir uns eine Pflegefamilie, die sowohl für eine zeitlich befristete Perspektive – falls sich die Lebenssituation der Eltern nachhaltig stabilisiert – als auch für eine dauerhafte Vollzeitpflege offen ist.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Schwegler: 0721 133-5215
*Name wurde geändert
Antonio* ist ein aufgeweckter, achtjähriger Junge, der die Aufmerksamkeit von Erwachsenen sucht. Bisher lebte er in einer Wohngruppe, freut sich jedoch auf ein ruhiges und stabiles Zuhause mit konstanten Bezugspersonen.
Aktuell besucht Antonio eine Grundschule mit sonderpädagogischem Bedarf. Bei ihm wurde ADHS diagnostiziert, was individuelle Unterstützung erforderlich macht.
Aufgrund besonderer Umstände sind die leiblichen Eltern derzeit nicht in der Lage, für die langfristige Versorgung und Erziehung von Antonio zu sorgen. Es bestehen begleitete Umgangskontakte zur Mutter, die auch weiterhin von der Pflegefamilie unterstützt werden sollen.
Wir suchen:
Eine erfahrene und liebevolle Vollzeitpflegefamilie im Stadtgebiet Karlsruhe oder im näheren Umkreis, die bereit ist, die Beziehung zu den leiblichen Eltern respektvoll zu begleiten und zu fördern.
Wir bieten an:
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Ripke:
0721 133-5118
*Name wurde geändert
Im Pflegekinderwesen unterscheiden wir zwischen Bereitschaftspflege und Vollzeitpflege.
Als Bereitschaftspflegeperson oder -familie nehmen Sie kurzfristig Kinder zwischen null und sechs Jahren auf, die meist aufgrund einer akuten Krisensituation nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können.
Sie bieten Ihrem Pflegekind einen Ort, an dem es zur Ruhe kommen kann, Sicherheit und zuverlässige Versorgung erfährt, bis geklärt ist, wie es für das Kind weitergeht.
Manche Kinder können aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern bleiben und benötigen für eine gewisse Zeit oder auf Dauer eine alternative Unterbringung, in der sie sicher und geborgen aufgefangen werden. Diesen Kindern wird durch die Aufnahme bei Ihnen als Pflegeeltern oder Pflegefamilie ein neues Zuhause geboten.
Sie übernehmen die Verantwortung für die tägliche Versorgung und Betreuung, Erziehung und Förderung Ihres Pflegekindes. In manchen Fällen kann das Kind zu seinen Eltern zurückkehren, wenn diese ihrem Kind wieder ein förderliches Lebensumfeld bieten können. In anderen Fällen bleibt das Kind dauerhaft bei Ihnen.
Im Folgenden finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Pflegekinderwesen.
Pflegekinder können von 0 bis 18 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen können Pflegeverhältnisse auch über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden.
So vielfältig wie die Herkunftsfamilien dürfen auch die Pflegefamilien beziehungsweise Pflegepersonen sein. Das heißt Sie können sich als Familie, als Paar und als alleinstehende Person bewerben. Gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Regenbogenfamilie, Patchworkfamilie, klassische Familie, eine enge nachbarschaftliche Verbindung, in der eine Person das Pflegekind aufnimmt, die andere Person engmaschig unterstützen möchte – sie sind willkommen!
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
Bei Interesse wenden Sie sich an die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren.
In diesem Gespräch erhalten Sie alle notwendigen Informationen über den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens und haben Gelegenheit, Ihre offenen Fragen zu klären.
Erst nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens können sie als Pflegeperson oder Pflegefamilie eingesetzt werden.
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes stehen Ihnen von Beginn an kontinuierlich zur Seite.
Während des Bewerbungsverfahrens lernen Sie uns und unsere Arbeitsweise bereits gut kennen und erfahren, wie wir Sie während der Dauer des Pflegeverhältnisses unterstützen.
Im Anschluss an das erfolgreiche Bewerbungsverfahren besuchen Sie gemeinsam mit anderen neuen Pflegeeltern ein Qualifizierungsseminar. Außerdem begegnen Sie anderen Pflegeeltern bei unseren Fortbildungsangeboten, von denen zu Beginn einige verpflichtend sind. Des Weiteren gibt es ein Supervisionsangebot für unsere Pflegeeltern, in der Bereitschaftspflege zum Beispiel auch alle acht bis zehn Wochen einen Teamabend.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich in Ihrer Freizeit miteinander zu vernetzen.
In der Vollzeitpflege ist es grundsätzlich möglich, dass Sie als alleinstehende Pflegeperson erwerbstätig sind oder als Pflegeelternpaar beide arbeiten gehen. Zu Beginn des Pflegeverhältnisses ist es wichtig, dass eine Pflegeperson für einen bestimmten Zeitraum zu Hause bleibt, damit das Pflegekind gut ankommen und sich einleben kann.
In der Bereitschaftspflege ist es vorteilhaft, wenn eine Person zu Hause ist, um das Kind zu betreuen und Termine wahrzunehmen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Alleinstehende oder beide Pflegepersonen berufstätig sind. Voraussetzung ist, dass die Betreuung und Versorgung des Pflegekindes während Ihrer Arbeitszeit anderweitig gewährleistet ist. In den ersten Wochen, nachdem das Pflegekind aufgenommen wurde, ist es allerdings wichtig, dass eine Pflegeperson für das Kind da ist, um Sicherheit in der Übergangsphase zu geben.
Wie alle Kinder benötigen Pflegekinder regelmäßig die Nähe und Aufmerksamkeit ihrer hauptsächlichen Bezugspersonen.
Haben sie diese Sicherheit und Vertrauen in die neue Situation gewonnen, können sie wie eigene Kinder auch von Familienangehörigen der Pflegefamilie, der Nachbarschaft oder Babysitter*innen aus dem sozialen Umfeld ihrer Pflegefamilie betreut werden.
Ja, Pflegekinder können, wie alle anderen Kinder auch, eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besuchen.
In der Vollzeitpflege ist es wichtig, dass das Pflegekind und die künftigen Pflegepersonen gut zueinander passen und sich miteinander wohlfühlen. Die Aufnahme erfolgt erst nach einem Kennenlernprozess. Vom ersten Kennenlernen bis zum Einzug bei Ihnen vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen.
In der Bereitschaftspflege kann die Aufnahme eines Kindes innerhalb weniger Stunden notwendig sein. Da es sich hier oft um Kriseninterventionen handelt, gibt es keinen Kennenlernprozess, hier steht die kurzfristige Unterbringung des Kindes im Vordergrund.
Im Rahmen der Bereitschaftspflege ist die Dauer des Aufenthalts zeitlich begrenzt und dauert so lange, bis geklärt ist, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder woanders (beispielsweise in einer Vollzeitpflegefamilie) leben soll. Die genaue Dauer kann nicht im Voraus abgeschätzt werden. Sie hängt von der Kooperation der Eltern, manchmal auch von gerichtlichen Entscheidungen, und weiteren Faktoren ab.
Bei der Vollzeitpflege ist das Pflegeverhältnis zunächst befristet. Die leiblichen Eltern haben die Möglichkeit, an ihrer Lebenssituation zu arbeiten, um die Rückführung ihres Kindes zu ermöglichen. Gelingt dies nicht, wird das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt.
Sie werden durch regelmäßige Kontakte und eine konkrete Hilfeplanung unterstützt. Sollte sich im Laufe des Pflegeverhältnisses herausstellen, dass es unüberbrückbare Situationen gibt oder sollte sich ihre Familiensituation verändern, wird gemeinsam mit ihnen nach individuellen Lösungen gesucht.
Pflegekinder haben, wie jedes andere Kind auch, grundsätzlich das Recht auf Kontakt mit ihren Eltern, ihren Geschwistern oder auch anderen wichtigen Bezugspersonen aus ihrer Verwandtschaft.
Kontakte zur Herkunftsfamilie sollen grundsätzlich ermöglicht werden, sofern sie keine Gefährdung für das Wohl der Kinder darstellen.
Die Ausgestaltung der Besuchskontakte wird individuell für jedes Kind und seine Situation vereinbart. Sie werden als Pflegepersonen bei Bedarf bezüglich der Ausgestaltung und Organisation von Umgangskontakten begleitet und beraten.
Wenn ein Pflegekind in einer Pflegefamilie ankommt, muss es neue Beziehungen mit zunächst fremden Menschen aufbauen. Jedes Kind bringt seine eigene Geschichte und unterschiedliche Erfahrungen aus seiner Herkunftsfamilie mit.
Daher braucht es Pflegeeltern, die offen für diese Geschichte und Erfahrungen der Kinder sind. Das Kind schafft es – mit Ihrer Unterstützung und Geduld – Sie als neue Bezugspersonen anzunehmen und sich an seine neuen Lebensbedingungen, neue Regeln und Verhaltensweisen anzupassen.
Mit der Unterbringung bei Ihnen als Pflegeperson oder Pflegefamilie verbinden wir Entwicklungschancen für unsere Pflegekinder!
Damit meinen wir das Sammeln von neuen Erfahrungswerten in folgenden Bereichen:
Manche Pflegekinder haben solche haltgebenden Erfahrungen in ihrer Herkunftsfamilie nicht machen können, haben aber die Chance diese in der Pflegefamilie auf neue Weise zu machen und damit ihren Erfahrungsschatz zu erweitern.
Kinder, die in Bereitschaftspflege aufgenommen werden, bringen oft schwierige Erfahrungen mit und kommen unter Umständen direkt aus einer Krisensituation in die Bereitschaftspflegefamilie. Sie finden sich von einem Moment auf den anderen in einem vollkommen neuen Umfeld wieder und müssen viele Eindrücke auf einmal verarbeiten.
Sie als Pflegefamilie bieten Unterstützung, dass ein Ankommen im neuen Alltag mit seinen neuen Bezugspersonen, neuer Umgebung und neuen Regeln gelingen kann. Ihr Pflegekind erfährt bei Ihnen, manchmal zum ersten Mal in seinem Leben, einen „sicheren Hafen“, Geborgenheit, Fürsorge, Struktur und individuelle Förderung.
In manchen Fällen entscheiden sich Eltern freiwillig dafür, ihr Kind in Pflege zu geben.
In anderen Fällen beruht das Pflegeverhältnis auf gerichtlichen Entscheidungen beziehungsweise dem Entzug des Sorgerechts.
Deshalb fällt es manchen Eltern schwer, das Pflegeverhältnis als Hilfe anzunehmen und die neue „doppelte Elternschaft“ zu akzeptieren. Mit Ihrer und unserer Geduld und Unterstützung kann aus anfänglichem Widerstand manchmal eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Pflegeeltern werden.
Vielleicht ziehen sich die Eltern aber auch zurück, weil die Situation für sie nur schwer zu verarbeiten ist.
Wenn die Eltern die Verbindung mit ihrem Kind aufrechterhalten können und möchten, dann fördern wir gemeinsam regelmäßige Kontakte zwischen Herkunftsfamilie und Kind.
Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet zuallererst, ein neues Familienmitglied in seinen Alltag sowie das Gefüge seiner Familie zu integrieren und neue Bindungen zu knüpfen.
Es erfordert Geduld, um dem Kind Zeit zu geben, anzukommen und gegenseitiges Vertrauen wachsen zu lassen.
Als Pflegeeltern unterstützen Sie Ihr Pflegekind dabei, mit seiner Geschichte umzugehen und seine Erfahrungen aus der Herkunftsfamilie anzunehmen und zu bewältigen. Mit neuen beziehungsweise anderen Erfahrungen, die Sie einem Pflegekind ermöglichen, fördern Sie seine Persönlichkeitsentwicklung und sein Selbstwertgefühl.
Die Aufnahme eines Pflegekindes fordert Sie heraus – ebenso bereichert es Ihr Familienleben mit schönen, lebendigen, spannenden, emotionalen Momenten, mit neuen Menschen, Lebensgeschichten sowie Selbsterfahrung.
Familien, Paare oder Einzelpersonen, die Bereitschaftspflege übernehmen oder übernehmen wollen, sind offen für spontane Veränderungen.
Tagesabläufe müssen eventuell kurzfristig anders gestaltet und an die aktuelle Situation angepasst werden. Ihre Familiendynamik beziehungsweise ihre „Routine“ wird dadurch in Bewegung geraten.
Als Bereitschaftspflegepersonen sollten sie Freude an Flexibilität und der Übernahme von Verantwortung haben. Sie und ihr Familiensystem sollten belastbar, besonders einfühlsam und anpassungsfähig sein, um Ihre Pflegekinder mit ihren individuellen Bedürfnissen spontan auffangen zu können.
Als Pflegeeltern bekommen Sie Pflegegeld.
Ein Teil davon ist für alles gedacht, was das Pflegekind generell zum Leben braucht, also zum Beispiel Nahrung, Kleidung oder Drogerieartikel.
Der andere Teil sind die „Kosten der Pflege und Erziehung“, den sie für Ihre Versorgungs- und Erziehungsleistung bekommen. Ebenso erhalten Pflegeeltern einen Zuschuss zur Altersvorsorge.
Darüber hinaus gibt es finanzielle Zusatzleistungen für nicht alltägliche Anschaffungen.
Dies meint beispielsweise:
Familien in der Bereitschaftspflege, die Rufbereitschaft übernehmen, bekommen dafür eine besondere Vergütung.
Detaillierte Auskünfte über die finanziellen Leistungen erhalten Sie gerne im persönlichen Kontakt mit uns.
Die Zusammensetzung der Leistungen variiert zwischen Bereitschafts- und Vollzeitpflege.
Die Pflegepersonen haben unabhängig von der Sorgerechtslage bestimmte Rechte und Pflichten bei der Versorgung und Betreuung ihres Pflegekindes.
Entscheidungsbefugnisse von Pflegepersonen, die sogenannte Alltagssorge, regelt zum einen der § 1688 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zum anderen unterschreiben die Sorgeberechtigten zu Beginn des Pflegeverhältnisses im Regelfall eine Vollmacht.
Mit dieser Vollmacht wird den Pflegeeltern in mehreren wichtigen Bereichen Handlungsbefugnis übertragen. Darunter fallen zum Beispiel Arztbesuche für die Gesundheitsfürsorge oder Notfallbehandlungen oder die Regelung von Kita- und Schulangelegenheiten.
Für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen Sie die Zustimmung der Sorgeberechtigten einholen. Das meint beispielsweise geplante Operationen oder die Eröffnung eines Sparbuchs.
Ihr Pflegekind darf auch mit Ihnen in den Urlaub fahren. Reisen im Inland oder ins europäische Ausland können Sie in der Regel selbst festlegen. Längere Auslandsaufenthalte oder Fernreisen müssen mit den Eltern und/oder dem Sorgeberechtigten abgesprochen werden.
Sie möchten ein Kind adoptieren oder ein Kind zur Adoption freigeben? Sie suchen nach einer Adoption nach Ihrer Herkunft? Sie möchten das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren, für das Sie schon lange Verantwortung tragen? Dann sollten Sie sich vorher ausführlich informieren und beraten lassen. Als Adoptionsfachstelle stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.
Bei dieser Form von Adoption werden keine persönlichen Daten ausgetauscht, Adoptivfamilie und Adoptivkind haben keine Informationen über die Herkunftsfamilie.
Als Schwangere haben sie folgende Möglichkeiten, eine Inkognito-Adoption für ihr Kind in Gang zu setzen:
Die Gebärende bleibt anonym, das heißt sie muss keine echten persönlichen Daten angeben. Sie entbindet unter einem Pseudonym, das ist ein selbst gewählter anderer Vor- und Nachname. Ihre persönlichen Daten hat die Frau nur gegenüber Mitarbeitenden der Schwangerschaftsberatungsstelle offenbart, diese Informationen werden an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verwahrung übersandt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das Kind einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten.
Ein Kind wird in die Babyklappe gelegt. Dies ist ein sicherer Ort mit einem Wärmebettchen. Durch die Benutzung der Babyklappe wird ein Alarm ausgelöst, so dass in kürzester Zeit Hilfe eintrifft. Das Kind wird dann in einer Klinik untersucht. Über diese Kinder und ihre Herkunft ist meist nichts bekannt.
Bei dieser Form der Adoption gibt es unterschiedliche Grade der Öffnung. Es ist möglich, dass sich die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern nicht kennen und keine Informationen zwischen ihnen ausgetauscht werden. Es ist aber auch möglich, dass sie sich kennen lernen.
Meist erfolgt die Adoption anonym – abgebende und annehmende Eltern kennen nur die Vornamen. Die Daten der leiblichen Mutter beziehungsweise der leiblichen Eltern sind der Adoptionsfachstelle bekannt. Nach der Adoption können die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern über die Adoptionsfachstelle in Kontakt bleiben oder in Kontakt treten, um beispielsweise Briefe oder Informationen auszutauschen.
Für Auslandsadoptionen sind staatlich anerkannte Organisationen zuständig, die sich in der Regel auf ein oder zwei Länder spezialisiert haben.
Hier finden Sie eine Übersicht der Auslandsvermittlungsstellen.
Die Eignungsprüfungen für Auslandsadoptionen werden von der örtlich zuständigen Adoptionsfachstelle durchgeführt.
Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Bei der Stiefkindadoption wird das Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein verschiedengeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar handelt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind und die adoptierende Person sich bereits gut kennen und zusammenleben.
Im Folgenden finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Adoption.
Wenn Sie sich auf die Suche nach Ihrer Herkunft begeben möchten, unterstützen und begleiten wir Sie gerne mit Recherchen, Akteneinsicht und Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu Angehörigen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir besprechen alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen.
Wenn Sie in Karlsruhe leben, bewerben sich bei uns, der Adoptionsfachstelle der Stadt Karlsruhe, um eine Adoption.
Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden zwei Fachkräfte der Adoptionsfachstelle, mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren. Neben Gesprächen in unseren Büroräumen, sehen wir uns Ihre Wohnsituation bei Ihnen vor Ort an.
Nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung erfolgt die weitere Vorbereitung auf die Adoption, zu der auch ein zweitägiges Qualifizierungsseminar sowie die Teilnahme an einem Kindernotfallkurs gehören.
Eine Adoption selbst kostet nichts, wenn sie von einem Jugendamt vermittelt wird.
Es entstehen jedoch Kosten für ärztliche Atteste, Führungszeugnisse oder Auslagen im Rahmen des Gerichtsverfahrens, wie zum Beispiel Notargebühren.
Im Prozess der Bewerbung und später in der Adoptionspflegezeit können folgende Unterlagen benötigt werden:
Für die Beantragung der Unterlagen bekommen Sie von uns alle notwendigen Vorlagen und Formulare.
Mit dem gerichtlichen Beschluss zur Adoption nach der Adoptionspflegezeit bekommt Ihr Kind automatisch Ihren Familiennamen.
Falls Sie als Ehepaar keinen gemeinsamen Familiennamen haben, können Sie sich für einen Ihrer Nachnamen entscheiden.
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