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Mit KAI wird – bei Schaffung oder Änderung eines neuen höherwertigen Planungsrechts Wohnen – der sozial geförderte Wohnungsbau initiiert und realisiert. Dazu werden die Planungsbegünstigten an den entstehenden Kosten beteiligt.
Das Planungsrecht wird in der Regel durch ein Bebauungsplanverfahren geschaffen. Die Art und Höhe der Beteiligung wird zeitgleich mit dem Bebauungsplanverfahren ermittelt und mittels städtebaulichem Vertrag zwischen den Planungsbegünstigten und der Stadt Karlsruhe vereinbart. Mit KAI werden soziale Aspekte, das Nutzen vorhandener Potentiale sowie die vorrangige Innenentwicklung im Zusammenhang einer ökonomischen und ökologischen Entwicklung gemäß dem Leitbild der Stadt Karlsruhe gefördert.
Im städtebaulichem Vertrag werden die Festsetzungen KAI konkret aufgeführt. Hierzu zählen die für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellenden Wohnflächen, die von den Planungsbegünstigten zu übernehmenden Planungs-, Erschließungs- und Infrastrukturkosten sowie die Anerkennung einer Bau- und Bereitstellungspflicht.
Das KAI-Verfahren ist mit der Bereitstellung der Wohnflächen an die Berechtigten abgeschlossen.