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Das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)

Mit KAI wird – bei Schaffung oder Änderung eines neuen höher­wer­ti­gen Planungs­rechts Wohnen – der sozial geförderte Wohnungs­bau initiiert und realisiert. Dazu werden die Planungs­be­güns­tig­ten an den entste­hen­den Kosten beteiligt.

Das Planungs­recht wird in der Regel durch ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren geschaffen. Die Art und Höhe der Betei­li­gung wird zeitgleich mit dem Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ermittelt und mittels städte­bau­li­chem Vertrag zwischen den Planungs­be­güns­tig­ten und der Stadt Karlsruhe vereinbart. Mit KAI werden soziale Aspekte, das Nutzen vorhan­de­ner Potentiale sowie die vorrangige Innen­ent­wick­lung im Zusam­men­hang einer ökono­mi­schen und ökolo­gi­schen Entwick­lung gemäß dem Leitbild der Stadt Karlsruhe gefördert.

Im städte­bau­li­chem Vertrag werden die Festset­zun­gen KAI konkret aufgeführt. Hierzu zählen die für den geför­der­ten Wohnungs­bau zur Verfügung zu stellen­den Wohnflä­chen, die von den Planungs­be­güns­tig­ten zu überneh­men­den Planungs-, Erschlie­ßungs- und Infra­struk­tur­kos­ten sowie die Anerken­nung einer Bau- und Bereit­stel­lungs­pflicht.

Das KAI-Verfahren ist mit der Bereit­stel­lung der Wohnflä­chen an die Berech­tig­ten abgeschlos­sen.

 

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