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Überwachung Schornsteine und Erneuerung von Heizungsanlagen

Mangelnde Wartung bei Schornsteinen führt zu Risiken: Von der Kohlenmonoxidvergiftung bis zur Belastung der Atemluft in und außerhalb von Haus oder Wohnung mit Schadstoffen.

Blick auf die Dächer der Oststadt

Die Abnahme von Feuerungsanlagen, die Durchführung der Feuerstättenschau sowie die Führung des Kehrbuchs können nur durch die bevollmöchtigte Bezirksschonsteinfegerin beziehungsweise durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgenommen werden.

Diese beziehungsweise dieser erstellt auch den Feuerstättenbescheid, den Sie als Eigentümerin / Eigentümer zweimal in sieben Jahren nach einer Feuerstättenschau erhalten. Dem Feuerstättenbescheid können Sie auch entnehmen, welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Die Gebühren für die Feuerstättenschau sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung bundeseinheitlich festgelegt.

Kehren und allgemeine Überprüfung der Feuerungsanlage oder auch das Messen der Abgaswerte können als „andere Arbeiten“ von Ihnen frei beauftragt und durch jeden beliebigen in der Handwerksrolle eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausgeführt werden. Mit dem Betrieb können Sie auch im Hinblick auf die Kosten frei verhandeln.

Zugelassene Schornsteinfegerbetriebe

Beim Bauordnungsamt erhalten Sie Inforamtionen zu:

  • Schorn­stein­fe­ger­ge­büh­ren
  • Schorn­stein­fe­ger­män­gel­be­rich­ten
  • Messungen
  • Kehrungen

Das Bauordnungsamt hat die Aufsicht über:

  • Schorn­stein­fe­ger und die
  • Schorn­stein­fe­ger­liste

Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, die Kehr- und Überprüfungsordnung und das Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz.

Das EWärmeG ist ein Landes­ge­setz für Baden-Württem­berg und betrifft Eigen­tü­me­rin­nen und Eigentümer beste­hen­der Wohnge­bäude, die ihre Heizungs­an­lage austau­schen.

Zukunft Altbau informiert und berät Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie alle am Bau und an Modernisierungen Beteiligten zu Fragen, Vorteilen und Effekten einer energetischen Sanierung – neutral, ganzheitlich und kostenfrei.

Schornsteinfeger Aufsicht
Erdgeschoss Hinterhaus

Kontakt:
Rechtliche Sachbearbeitung: Frau Merklinger  
Telefon: 0721 133-6322
E-Mail:

 

Heizungsanlagen/ EWärmeG/ Statik
Erstes Obergeschoss Vorderhaus

Kontakt:
Sachgebietsleitung: Herr Seidel
Telefon: 0721 133-6375
E-Mail:

 

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