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Örtliche Bauvorschrift „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung)“

Aktuell: Satzung tritt am 20. Februar 2026 in Kraft

Stadtplan
Luftbild

Die aktuellen Regelungen zur Herstellung notwendiger Stellplätze in der Landesbauordnung (LBO) haben sich in Karlsruhe bei vielen Wohnungsneubauten als nicht sachgerecht erwiesen. Da gemäß LBO die Gemeinden die Stellplatzverpflichtung auch eigenständig regeln können, wurde für Karlsruhe eine stadtweit gültige Stellplatzsatzung erarbeitet. Diese wurde am 20. Februar 2026 rechtskräftig.

Wichtigste Ziele der Satzung sind

  • die Errichtung von nicht benötigten Kfz-Stellplätzen zu vermeiden, um Kosten für den Wohnungsbau sowie den Flächenverbrauch zu reduzieren,
  • das Fahrradparken durch Präzisierung der Anzahl und Beschaffenheit von Fahrradstellplätzen zu verbessern, um den Radverkehr zu fördern und den öffentlichen Raum zu entlasten und
  • eine einfache und rechtssichere Handhabung der Regelungen für Bauherrinnen und Bauherren und die Verwaltung zu ermöglichen.

Die Stellplatzsatzung fordert in bestimmten Teilen des Stadtgebiets nicht mehr wie bisher für jede Wohnung mindestens einen Kfz-Stellplatz, sondern sieht Minderungen in bestimmten Bereichen vor. Zusätzlich ermöglicht sie Reduzierungen für spezielle Sonderwohnformen. Ebenso trifft sie Regelungen zur Anzahl notwendiger Fahrradstellplätze und deren Beschaffenheit im Mehrfamilienhausbau .

Verfahren

Bei der Stellplatzsatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift und nicht um einen Bebauungsplan. Für den Erlass örtlicher Bauvorschriften als Satzung schreibt die LBO vor, dass – ähnlich wie in einem Bebauungsplanverfahren – die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind.

Nach Anhörung aller Ortschaftsräte und Vorberatung im Planungsausschuss fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 den Auslegungsbeschluss (Vorlage 2024/0194/1). Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte vom 27.01.2025 bis 28.02.2025.

Aufgrund eingegangener Rückmeldungen, aber vor allem aufgrund aktualisierter statistischer Daten sah die Stadtverwaltung die Notwendigkeit einzelne Regelungen für den Satzungsbeschluss anzupassen (siehe Erläuterungen in der Vorlage 2025/0916).

Die Vorlage für den Satzungsbeschluss (2025/0916) durchlief erneut alle Ortschaftsräte und wurde am 22. Januar 2026 im Planungsausschuss öffentlich vorberaten. In seiner Sitzung am 27. Januar 2026 fasste der Gemeinderat schließlich den Satzungsbeschluss. Zwei Änderungsanträge fanden keine Mehrheit. Die Stellplatzsatzung trat am 20. Februar 2026 durch die öffentliche Bekanntmachung unverändert in Kraft.  

Die Stellplatzsatzung kann bei der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245, 76133 Karlsruhe, eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Satzung im Geoportal auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter: https://geoportal.karlsruhe.de/bplan/ abzurufen. 

Der Entwurf für die Stellplatzsatzung wurde im Verfahren verschiedentlich vorgestellt und diskutiert. Dabei häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) sowie eine Präsentation mit ergänzenden Erläuterungen oder Beispielrechnungen sind nachfolgend abrufbar.

Auslegungsbeschluss (mehrheitlich gefasst): 17. Dezember 2024

Öffentliche Auslegung: 27. Januar 2025 bis 28. Februar 2025

Satzungsbeschluss: 27. Januar 2026

Rechtskraft: 20. Februar 2026

Kontakt

Stadtplanungsamt

Planverfahren

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