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Aktuell: Am 23. Juni 2026 fasste der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss
Das Werksgelände der Michelin Reifenwerke AG & Co. KgaA ist ein wesentlicher Bestandteil des Industrie- und Gewerbegebietes im Nordwesten Grünwinkels. Teile dieses Geländes werden von der Fa. Michelin jedoch nicht mehr genutzt. Die entsprechenden leerstehenden Räumlichkeiten sollen künftig anderweitig genutzt werden. Aufgrund der guten Standortvoraussetzungen besteht das Interesse eines Rettungsdienstes auf dem betreffenden Areal einen neuen Standort einzurichten.
Der derzeit geltende Bebauungsplan weist das Gebiet, auf dem sich das Michelin-Areal befindet, als Industriegebiet (GI) aus. Nutzungen nach § 9 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) sind explizit ausgeschlossen. Die Unterbringung eines Rettungsdienstes stellt eine Nutzung für gesundheitliche Zwecke dar. Die geplante Nutzung widerspricht somit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans. Insofern ist eine Bebauungsplanänderung notwendig, um das notwendige Baurecht zu realisieren.
Die geplante Nutzungsartänderung trägt zur städtebaulichen Entwicklung im Sinne der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich bei und ermöglicht die Unterbringung von Funktionen des Rettungs- und Sozialdienstes sowie der Bildung.
Aufstellungsbeschluss: 23. Juni 2026
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 13. Februar 2023 bis 28. Februar 2023
Auslegungsbeschluss (einstimmig gefasst): 23. Juni 2026