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Bebauungsplan „Michelinstraße 4 - Nutzungsartfestsetzung", Grünwinkel

Aktuell: Öffentliche Auslegung vom 20. Juli bis zum 28. August 2026

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Das Werksgelände der Michelin Reifenwerke AG & Co. KgaA ist ein wesentlicher Bestandteil des Industrie- und Gewerbegebietes im Nordwesten Grünwinkels. Teile dieses Geländes werden von der Fa. Michelin jedoch nicht mehr genutzt. Die entsprechenden leerstehenden Räumlichkeiten sollen künftig anderweitig genutzt werden. Aufgrund der guten Standortvoraussetzungen besteht das Interesse eines Rettungsdienstes auf dem betreffenden Areal einen neuen Standort einzurichten.

Der derzeit geltende Bebauungsplan weist das Gebiet, auf dem sich das Michelin-Areal befindet, als Industriegebiet (GI) aus. Nutzungen nach § 9 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) sind explizit ausgeschlossen. Die Unterbringung eines Rettungsdienstes stellt eine Nutzung für gesundheitliche Zwecke dar. Die geplante Nutzung widerspricht somit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans. Insofern ist eine Bebauungsplanänderung notwendig, um das notwendige Baurecht zu realisieren.

Die geplante Nutzungsartänderung trägt zur städtebaulichen Entwicklung im Sinne der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich bei und ermöglicht die Unterbringung von Funktionen des Rettungs- und Sozialdienstes sowie der Bildung.

Aufstellungsbeschluss: 23. Juni 2026

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 13. Februar 2023 bis 28. Februar 2023

Auslegungsbeschluss (einstimmig gefasst): 23. Juni 2026

Offenlage: 20. Juli bis 28. August 2026

Bürgerinnen und Bürger können im Bebauungsplanverfahren Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben.

Stellungnahme abgeben

Ab dem 20. Juli bis 28. August 2026 können Sie hier über ein Online-Formular eine Stellungnahme zum Bebauungsplan einreichen.

Bitte füllen Sie das Formular aus und fassen Sie sich dabei bitte möglichst kurz. 

Mit einem Sternchen * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Alle anderen Angaben sind freiwillig.

Freiwillig ist auch die Frage nach der Betroffenheit. Sie erlaubt uns, Ihre Anliegen und Ihre Stellungnahme besser zu verstehen. Betroffenheit kann darin bestehen, dass Sie Bewohner des Plangebietes sind, dort Eigentum haben, Ihrem Beruf dort nachgehen oder dergleichen.

Ein Kopie Ihrer Stellungnahme geht Ihnen per E-Mail zu.

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