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Aktuell: Am 26. November 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst
Der Bereich des Hanggebiet Durlach - Bereich D ist insgesamt durch seine topographische Lage, seine in weiten Teilen noch vorhandene lockere Bebauung und großzügige private Freiflächen geprägt. Die vorhandenen Bebauungspläne regeln bisher die Art der baulichen Nutzung, sowie die Straßen- und Baufluchten bzw. teilweise Vorgartenbereiche. Bisher gibt es keine verbindlichen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung auf der Ebene eines Bebauungsplans. Grundstücksteilungen und Nachverdichtungstendenzen, die die städtebauliche Struktur des Hanggebiets Durlach negativ verändern, gaben Anlass planungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es mögliche Innenentwicklung mit zusätzlichen Bauvorhaben und die Sicherung der städtebaulichen Qualität des hanglagigen Gebietes in Einklang zu bringen.
Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.
Aufstellungsbeschluss: 26. November 2021